Rechtsanwalt Bernd Brandl (Kanzlei Mähler & Brandl)


Rechtsanwalt Bernd Brandl

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Herzlich willkommen.
ch freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.

 


  • Fachanwalt für Medizinrecht
    Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Dokumentation, Forderungseinzug, Forderungsabwehr, Rehabilitationsmaßnahme, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Zulassung …
  • Versicherungsrecht
    AVB, Berufshaftpflicht, Deckungsprüfung, Haftpflicht, Obliegenheiten, VVG …
  • Verkehrsrecht
    Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
  • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
    Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …

Rechtsanwalt Bernd Brandl

... begann seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Dr. Kreutz in Köln. Rechtsanwalt Brandl praktiziert in Bürogemeinschaft mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Mähler.

Das Jurastudium absolvierte Rechtsanwalt Brandl an der Friedrich Schiller Universität Jena, der Universität Paris XII Val de Marne und der Universität zu Köln.

Rechtsanwalt Brandl ist Mitglied des Kölner Anwaltsvereins, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und Fachanwalt für Medizinrecht.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rechtsanwalt-brandl.de

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Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Bernd Brandl
Kanzlei Mähler & Brandl

Gleueler Str. 227
50935 Köln

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Telefon:
0221/71903766
Fax:
0221/71903771

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@rechtsanwalt-brandl.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/rechtsanwalt-brandl
Web:
www.rechtsanwalt-brandl.deNeues Fenster

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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Bernd Brandl:
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 50 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über NULL € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.