866 Anwälte für AfA | Seite 37

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Rechtsanwältin Véronique Wauthier
Tabery & Wauthier, 10, rue Pierre d'Aspelt, 1142 Luxemburg, Luxemburg 6691.892017425 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Véronique Wauthier – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich AfA
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Rechtsanwältin Monika Günther
BÖTSCH + GÜNTHER Steuerberater- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Maximilian Str. 6, 82319 Starnberg 7112.8613038339 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich AfA steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Günther gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema AfA

Fragen und Antworten

  • AfA: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit AfA sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • AfA: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema AfA umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema AfA und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Damit gemeint ist die Absetzbarkeit von Kosten der zur Erzielung von Einkünften eingesetzten Wirtschaftsgüter, wie sie etwa Immobilien oder Maschinen darstellen. Ihre Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten werden im Rahmen der Abschreibung auf einen fiktiven Nutzungszeitraum verteilt und mindern die zu versteuernden Einkünfte und so insbesondere die Einkommensteuer und weitere Steuern wie etwa die Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Wichtig ist dabei, dass das Abschreibungsgut zumindest wirtschaftliches Eigentum des Steuerpflichtigen darstellt.

Abschreibungsmethoden

Bei den Verfahren der Abschreibung wird zwischen linearer und degressiver Abschreibung unterschieden. Bei linearer Abschreibung erfolgt die AfA über die Nutzungsdauer mit einem festen jährlichen Betrag. Im Rahmen der degressiven Abschreibung wird hingegen ein fester prozentualer Anteil der Beschaffungskosten abgeschrieben, der dementsprechend zu einem im Laufe der Jahre sinkenden Abschreibungsbetrag führt. Auf diese Weise lässt sich in den ersten Jahren im Vergleich zur linearen Abschreibung bei der Wahl degressiver Abschreibung ein höherer Betrag abschreiben. Mit fortschreitendem Verlauf kehrt sich dieses Verhältnis um. Ab dem Zeitpunkt, in dem sich durch lineare Abschreibung ein höherer Jahresbetrag ergibt, kann daher ein Wechsel von degressiver auf lineare Abschreibung sinnvoll sein. Der umgekehrte Wechsel von linearer auf degressive Abschreibung ist hingegen unzulässig und führt zur Ablehnung durch das Finanzamt. Zu beachten ist, dass im Jahr 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter nur linear abschreibbar sind. Außerdem existieren Grenzen, was die maximale Höhe der degressiven Abschreibung betrifft. Nicht nur wegen zahlreicher Änderungen, die die AfA in kurzer Zeit erfahren hat, ist das Einschalten eines Steuerberaters anzuraten.

Gegenstände, deren Wert maximal 410 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, können seit 2010 komplett im Erwerbsjahr abgeschrieben werden. Wer darauf verzichtet, kann sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen Werten von 150 Euro bis zu 1000 Euro auch zusammenfassen und über fünf Jahre abschreiben. Die Regelung im Detail ist jedoch komplex, sodass sich die Hilfe durch einen Steuerberater empfiehlt.

In besonderen Fällen ist eine außerordentliche Abschreibung möglich. So kann etwa bei einer eingetretenen dauernden Wertminderung von Anlagevermögen eine sogenannte Teilwertabschreibung erfolgen.  Ausnahmsweise ist bei zur Geldanlage zählender Gegenstände wie etwa Aktien eine Abschreibung auch ohne dauerhafte Wertminderung zulässig. Bei Umlaufvermögen schreibt das laut Handelsgesetzbuch geltende Vorsichtsprinzip eine derartige Wertberichtigung zwar vor, im Steuerrecht bleibt sie jedoch wie beim Anlagevermögen optional. Auf diese Weise kann sich ein nach Handelsrecht und Steuerrecht unterschiedlicher Jahresabschluss ergeben.

Eine außerordentliche AfA ist auch möglich, wenn ein Gegenstand während des Abschreibungszeitraums beschädigt wird oder durch den Fortschritt vorzeitig veraltet. Dann kann der Schaden wie etwa bei einem durch Verkehrsunfall zerstörten Dienstwagen außerordentlich abgeschrieben werden.

Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Die Abschreibungsbeträge stellen dabei bei Gewinneinkünften Betriebsausgaben dar, bei Überschusseinkünften handelt es sich hingegen um Werbungskosten. Gewinneinkünfte erzielt, wer Einkünfte sowie aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Überschusseinkünften unterfallen vor allem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.

(GUE)

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