1.114 Anwälte für ALG II | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Kanzlei Sturm, Kötteröde 14, 48249 Dülmen 6648.4812099945 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Konuksever
Rechtsanwältin Gönül Konuksever
Kanzlei Schmutz, Trat 11, 94469 Deggendorf 7163.4202738959 km
Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Gönül Konuksever vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(05.10.2022) Freundlich und hört zu
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gautzsch
Holger Gautzsch Rechtsanwalt, Sögestr. 41, 28195 Bremen 6675.5256441793 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Gautzsch gerne zur Verfügung
(26.07.2023) Herr Gautzsch hat uns mehrmals hervorragend beraten und erfolgreich durch mehrere Verfahren begleitet. Vielen Dank! …
Profil-Bild Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M.
sehr gut
Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M.
Master of Laws in Workplace and Employment Law (Melbourne), Albertistrasse 1, 65385 Rüdesheim am Rhein 6786.473162914 km
Gemeinsam lösen wir Ihr juristisches Puzzle ⚖️
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 45 Bewertungen Ms Anastasia Tyrrell provided me with excellent legal support during my termination agreement negotiations, offering … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Peineke
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Peineke
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1923296879 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Peineke
aus 29 Bewertungen Sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren ist Herr Peineke ein toller Rechtsanwalt. Ich wollte oft aufgeben, … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Benthien
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Benthien
Kanzlei Franziska Benthien, Haldesdorfer Str. 27a, 22179 Hamburg 6721.9038352005 km
Die Würde des Menschen ist unantastbar - und dies setzten wir für Sie durch.
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Franziska Benthien ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 75 Bewertungen vielen Dank! (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Maywald
sehr gut
Kanzlei Maywald, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Maywald - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Frau Maywald ist wirklich sehr zu empfehlen. Sie hat nicht nur ein offenes Ohr, sondern weiß auch in schwierigen … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Peter
Kanzlei Anja Peter, Georgenstr. 11, 96052 Bamberg 6975.4795913611 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anja Peter
(19.02.2024) Ich habe eine rasche Antwort auf mein Anliegen erhalten und einen Beratungstermin in der Praxis vereinbart. Soweit ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weiss
Kanzlei Klaus Weiss, Hoheluftchaussee 85, 20253 Hamburg 6717.1344526291 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sportrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Klaus Weiss ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(10.09.2021) Freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
Rechtsanwaltskanzlei Böhme, Hallesche Straße 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
aus 8 Bewertungen Am 07.03.2021 habe ich eine Bewertung abgegeben, die nicht sehr objektiv war. Die Beratung war immer sehr gut, das … (11.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
(11.06.2023) qualifizierte Beratung, angenehme Gesprächsatmosphäre. Es wird sich Zeit genommen und zugehört und im Anschluss erhält …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Brieger
Rechtsanwalt Andreas Brieger
BRIEGER Rechtsanwälte, Markt 7, 02763 Zittau 7152.531718445 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Brieger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent (25.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Freytag
Rechtsanwältin Julia Freytag
Anwaltskanzlei Freytag, Wintergerststr. 21, 73479 Ellwangen (Jagst) 6979.5842935664 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Julia Freytag bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(06.10.2023) Sie ist die beste Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Holm Budde
sehr gut
Kanzlei Budde, Crottendorfer Str. 1, 04317 Leipzig 6984.402674782 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Holm Budde gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Die Kommunikation war sehr aufmerksam und freundlich. Sehr zu empfehlen!!! (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich
Kanzlei Annett Bachmann-Heinrich, Bonhoefferplatz 11, 01159 Dresden 7078.6741691736 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Frau Bachmann-Heinrich hat mich sehr kompetent, empathisch, und mit klaren und verständlichen Aussagen beraten und die … (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova
Kanzlei Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin 6977.1287123291 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Frau Dr. Blagovesta Kassabova habe ich als eine sehr kompetente Anwältin kennen gelernt. Die Sache wurde flugs … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wessels
Anwaltskanzlei Wessels, Lindenstraße 67, 28755 Bremen 6658.2827720349 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Wessels ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 175 Bewertungen Klasse Job gemacht 👍 (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schäfer
sehr gut
Susanne Schäfer, Hohe Straße 9, 30449 Hannover 6767.071386317 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Schäfer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 35 Bewertungen Frau Schäfer hat mich in meinem Rechtsstreik mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung sehr gut vertreten. Sie war … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Siewert, Schönenberg-Wessel und Partner mbB – Rechtsanwälte, Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel 6687.0245995852 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Niedworok
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Niedworok
Anwaltskanzlei Niedworok, Mühlstraße 14, 72074 Tübingen 6937.815287533 km
Beatus ille qui procul negotiis
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Niedworok ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 11 Bewertungen Hat mir geholfen, als ich vom Jobcenter sanktioniert wurde. Sehr empfehlenswert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klein
Rechtsanwälte Müßig-Klein & Klein, Frankfurter Straße 10, 53840 Troisdorf 6694.5011875743 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Frank Klein
(28.01.2024) Es handelt sicht um ein neues Thema, bei dem kaum jemand Bescheid weiß. Insofern war die Beratung für mich sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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