1.114 Anwälte für ALG II | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9518791559 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Werner
Rechtsanwalt Wolfgang Werner in Salz bei Bad Neustadt, Hauptstraße 6, 97616 Salz 6909.6023975738 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Werner
(01.02.2021) Ich arbeite mit Herrn RA Werner in komplexen juristischen Sachverhalten gerne zusammen. T.F.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Göhle
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Göhle
[rg] Rainer Göhle Rechtsanwalt, Petersplatz 8, 80331 München 7119.3677773796 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Göhle bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 32 Bewertungen Was war von Jahren angehängt hat er in zwei Tagen erledigt. Trotz Corona Krise hat er alles erledigt bei einen … (23.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Krumrey
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Krumrey
Anwaltskanzlei Weiß Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hackenbergstraße 10, 12489 Berlin 6987.8221922692 km
Fachanwältin Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Anja Krumrey
aus 104 Bewertungen Frau RA Anja Krumrey ist sowohl menschlich, als auch fachlich überaus zu empfehlen. Sie unterstützte mich kompetent im … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert Magg
Rechts- und Fachanwalt Robert Magg
Deistler, Magg & Dangel, Marktplatz 16, 89312 Günzburg 7018.7856157393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Robert Magg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Rechtsanwalt Magg hat mich zu meinen Fragen Fachliche und kompetente Auskunft gegeben (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Karin Tloka
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schulz
Rechtsanwalt Michael Schulz
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(14.10.2021) Wusste genaue Gesetze bzw. Paragraphen und Artikel aus dem Kopf.
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegbert Busse
gut
Kanzlei Siegbert Busse, An der Hospitalsmühle 4, 54292 Trier 6717.4911586739 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Siegbert Busse ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 17 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe eine Abschiebung Brief von Ausländerbehöder bekommen. Bis März ich brauche … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kapp
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Kapp
SOJURA, Merckstr. 8, 64283 Darmstadt 6837.7774637748 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Kapp
aus 41 Bewertungen Herr RA Kapp ist ein sehr geduldiger und erfahrener, kompetenter Anwalt. Er hat unsere Wünsche gut und klar … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Niedworok
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Niedworok
Anwaltskanzlei Niedworok, Mühlstraße 14, 72074 Tübingen 6937.815287533 km
Beatus ille qui procul negotiis
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Niedworok ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 11 Bewertungen Hat mir geholfen, als ich vom Jobcenter sanktioniert wurde. Sehr empfehlenswert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Weber
sehr gut
Kanzlei Britta Weber, Glashüttener Weg 1, 63128 Dietzenbach 6837.5129962917 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Britta Weber bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 70 Bewertungen Hat in meinem Fall rasch und kompetent meine Belange vertreten. Ich bin froh, Frau Weber kontaktiert zu haben. (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klinzmann
Rechtsanwalt Uwe Klinzmann
Kanzlei Uwe Klinzmann, Cappenberger Str. 51 b/c, 44534 Lünen 6674.2393844461 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Klinzmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(11.04.2024) klar in der Aussage und kompetent.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
fritzundkollegen, Kartäuserstrasse 59, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.8827273535 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 68 Bewertungen Positiv fand ich eine klare kurze Antwort zu bekommen,dass sie nicht die richtigen Ansprechpartner sind, sondern ich … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Mehr
Rechtsanwältin Barbara Mehr
Kanzlei Barbara Mehr, Marburger Straße 14, 10789 Berlin 6972.0394802353 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Mehr vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Anwaltskanzlei Mahnke, Wilhelm-Nieswandt-Allee 123, 45326 Essen 6649.3139561213 km
Meine Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Mahnke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(17.11.2015) Seriös, Erfolgreich, Hilfsbereit, Zielstrebig!!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Lenore Paschen
sehr gut
Rechtsanwältin Lenore Paschen
Kanzlei Paschen, Claus-Ferck-Straße 1b, 22359 Hamburg 6724.7022218759 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Lenore Paschen gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Frau Paschen beriet mich in einem komplexen Anliegen, das sowohl Sozial- als auch Erbrecht gleichermaßen betrifft, … (20.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bruns
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bruns
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Bruns
aus 10 Bewertungen Ich bedanke mich für die Hilfe bei der Klärung in unserem Fall (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Müggenburg
Kanzlei Doris Müggenburg, Ueckerstr. 52, 17373 Ueckermünde 6941.435043834 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Müggenburg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Eine sehr gute Anwältin... Auf jedenfall Empfehlenswert. Danke für alles. (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Fricke
sehr gut
Rechtsanwältin Maren Fricke, Markgrafenstr. 133, 44139 Dortmund 6676.9128680087 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Maren Fricke gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Sehr nett und freundlich (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kirk
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kirk, Joliot-Curie-Allee 41, 18147 Rostock 6812.6871353154 km
Schwerbehindertenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Felix Kirk
aus 115 Bewertungen Wir können Herrn Kirk nur wärmstens empfehlen! Er reagiert extrem schnell auf E-Mails und hat uns ständig auf dem … (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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