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5 Rechtsanwälte in Bremen Süd

ciper & coll. Rechtsanwälte | 28197 Bremen, Hermann-Ritter-Str. 106-114, Tel. 0800/2473700
Rechtsanwälte Dr. Fuchs, Schönigt + Partner | 28201 Bremen, Meyerstr. 4, Tel. 0421/5967730
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek | 28816 Stuhr-Brinkum, Bremer Str. 71, Tel. 0421/87856050
Rechtsanwalt Sven Hezel (Dr. Fuchs, Schönigt + Partner) | 28201 Bremen, Meyerstr. 4, Tel. 0421/52279851
Rechtsanwalt Thomas J. Lauer | 28201 Bremen, Niedersachsendamm 44, Tel. 0421/6960288

Rechtstipps von Anwälten aus Bremen Süd

Arbeitnehmer dürfen in Bewerbung nicht über gesundheitliche Eignung täuschen
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst über persönliche Eigenschaften täuscht, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, rechtfertigt das die Anfechtung des Arbeitsvertrags und damit die mehr
(von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer aus Bremen Süd)

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht zum Krankenkassenwechsel drängen
Arbeitgeber dürfen auf die Krankenkassenwahl der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer keinen Druck ausüben und nicht sachwidrig auf deren Entscheidung für eine bestimmte Krankenkasse Einfluss nehmen. Anderenfalls verhalten sie sich mehr
(von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer aus Bremen Süd)

Betriebsratsmitglieder müssen nicht unbedingt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden
Wenn ein Arbeitgeber einem befristet eingestellten Betriebsratsmitglied im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern kein Übernahmeangebot in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis unterbreitet, so liegt hierin nicht unbedingt eine nach § ... mehr
(von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer aus Bremen Süd)

Urlaubsansprüche gehen spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gem. § 7 Abs. 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter. Sie sind bei einer späteren Beendigung des ... mehr
(von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer aus Bremen Süd)

Tarifgemeinschaft CGZP war auch schon 2004 nicht tariffähig
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch am 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008 nicht tariffähig. Sie konnte deshalb auch schon zu diesen Zeitpunkten keine wirksamen mehr
(von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer aus Bremen Süd)

 

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