626 Anwälte für Copyright | Seite 27

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European Trademark Attorney Sandra Diana Vetter
Kanzlei Wolczik, Friedbergstrasse 39, 14057 Berlin 6969.3836094538 km
"Gerechtigkeit ist wie ein Rennpferd, manchmal kann sie langsam sein, aber sie wird immer ihr Ziel erreichen."
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Recht rund ums Tier • Gewerblicher Rechtsschutz • Pferderecht
Im Bereich Copyright bestens vertreten mit Rechtsanwältin Frau European Trademark Attorney Sandra Diana Vetter
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Rechtsanwalt Marcus Bartscht
BRODAUF Rechtsanwälte, Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover 6768.9300790566 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Bartscht - Ihr juristischer Beistand im Bereich Copyright
(13.12.2022) Wenn sich jemand im Bereich gewerblicher Rechtsschutz auskennt, dann dieser Anwalt. Absoluter Top-Mann!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Copyright

Fragen und Antworten

  • Copyright: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Copyright sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Copyright: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Copyright umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Copyright und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Dem Copyright begegnet man immer wieder als Begriff oder in Form des Copyright-Zeichens ©. Dabei hat der Copyright-Begriff im deutschen Urheberrecht & Medienrecht oder auch Markenrecht keine Grundlage. Statt einem Copyright bestehen hier nach dem Urhebergesetz Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte. Markenrechte können beispielsweise in Form einer Bildmarke oder Wortmarke eingetragen werden. Ein Copyrightvermerk allein ändert die rechtliche Situation dagegen nicht.

Urheberrecht entsteht beim Urheber mit Schaffung des Werkes, ohne dass ein Copyright-Hinweis erforderlich wäre. Der Urheber wiederum kann Nutzungsrechte an Dritte vergeben. Man spricht hier auch vom Erwerb einer Lizenz oder von Lizenzierung. Die einzelnen Rechte und Pflichten ergeben sich dabei aus dem Lizenzvertrag. Darin kann beispielsweise geregelt sein, dass der Verwender den Namen des Urhebers nennen bzw. einen näher bestimmten „Copyright-Hinweis" anbringen muss.

Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, wie Filesharing von Filmen oder Musik, ist ebenso eine Urheberrechtsverletzung wie die unerlaubte Verwendung von geschützten Texten oder Bildern auf der Webseite. In dem Fall muss mit Abmahnung bzw. Unterlassungsklage gerechnet werden, gleich ob ein Copyright-Hinweis bei den Ursprungswerken angebracht war oder nicht.

Copyrightvermerke werden international als Hinweis auf bestehenden Schutz beispielsweise aus dem Urheberrecht oder Markenrecht verstanden. Sie allein begründen aber regelmäßig keinen Schutz. Der entsteht jedenfalls in Deutschland entweder automatisch wie im Urheberrecht oder durch Verwendung bzw. Registereintragung wie bei einer Markeneintragung.

(ADS)

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