3.406 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb
sehr gut
RATHGEB Rechtsanwalt, Gluckstr. 11, 60318 Frankfurt am Main 6825.6849320596 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb
aus 24 Bewertungen Habe von Herrn Rathgeb schnelle, unkomplizierte und hilfreiche Informationen in Sachen Mietrecht erhalten. Jederzeit … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
Rechtsanwälte Couck & Kollegen, II. Gartenreihe 41, 66740 Saarlouis 6748.1097310824 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 51 Bewertungen Rasch auf den Punkt gebracht (08.08.2023)
Profil-Bild Fachanwältin f. Mietrecht Katrin Strobel
Fachanwältin f. Mietrecht Katrin Strobel
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Fachanwältin f. Mietrecht Katrin Strobel
(30.04.2024) Im Mietstreit wegen ausstehender Mietzahlungen hat uns Frau Strobel sehr gut beraten. Sie hatte dabei immer eine sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Strotmann
Maren Strotmann, Annagraben 37-39, 53111 Bonn 6694.1098867183 km
Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maren Strotmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Frau Strotmann arbeitet von der ersten Sekunde an sehr akribisch und zuverlässig. Ihre Briefe an die Gegenseite waren … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.
Kanzlei Claudia von Seck, Heppenheimer Str. 9, 65203 Wiesbaden 6802.615919752 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 114 Bewertungen Ich hatte ein sehr angenehmes , nettes Gespräch am Telefon, bei dem Sie mir Klarheit zu meinen Fragen schaffen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Volkmann LL.M.
Brockmann & Kollegen, Alter Rehmer Weg 83, 32547 Bad Oeynhausen 6721.7621169136 km
Strafrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Manuel Volkmann LL.M. bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(26.02.2024) Super Anwalt weiß was er tut ich würde Herr Volkmann immer weiter empfehlen In Sachen Mietrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Griesbauer
Rechtsanwältin Julia Griesbauer
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Griesbauer im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Braatz
Rechtsanwältin Nadja Braatz
Mediation Nadja Braatz, Rauscheider Str. 20a, 51766 Engelskirchen 6703.7300345039 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Nadja Braatz
(18.04.2022) Frau Braatz hat mich in einer schwierigen Erbrechtsangelegenheit sowie abermals in einer sehr schweren und dichten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller
aus 76 Bewertungen Herr Schaller hat mich sehr gut und kompetent zu einem Verkehrsunfall beraten und mich bei der Auseinandersetzung mit … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
sehr gut
Theiß Rechtsanwälte GbR, Friedrichsplatz 11, 34117 Kassel 6810.7426183244 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Pferderecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
aus 15 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung. Nochmal vielen Dank. (25.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
Kanzlei Wolfgang Molitor, Tegernseer Straße 2, 83607 Holzkirchen 7142.6435261043 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
aus 8 Bewertungen Bei Herrn Molitor wusste ich immer sofort, wie viel ich ihm zu honorieren habe. Er hat immer klar und offen … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerolf Sack
Rechtsanwalt Gerolf Sack
Kanzlei Gerolf Sack, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3839643201 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerolf Sack ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Absolut EMPFEHLENSWERT! Herr Sack ist kein 5 Sterne, sondern mindestens ein 10 Sterne-Anwalt :)) Der Mandant bekommt … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Matusch
Rechtsanwalt Mathias Matusch
Streitbörger PartGmbB – Rechtsanwälte Steuerberater, Birkenstr. 10, 14469 Potsdam 6961.3802429791 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Matusch ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Eggstein
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Eggstein
Bettina Eggstein Rechtsanwältin, Olgastr. 57a, 70182 Stuttgart 6931.6785503113 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Eggstein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 36 Bewertungen Frau Eggsten ,Sie ist eine sehr ausgezeichnete Anwältin. Ich habe mehr als ein Problem. Frau Eggsten , ist für … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tahir Göcmen
Rechtsanwalt Tahir Göcmen
Rechtsanwaltskanzlei Göcmen, Nienburger Straße 2, 28857 Syke 6685.3015197376 km
Wir laufen die extra Meile!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Tahir Göcmen
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haydn
Rechtsanwalt Markus Haydn
Langnickel & Haydn Rechtsanwälte, Straubingerstr. 12, 94405 Landau an der Isar 7156.9973167289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Haydn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(12.02.2024) Sehr nett, rasche Abwicklung und sehr Verständnisvoll Danke für alles
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Philipp Schwerdtner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Philipp Schwerdtner
Kanzlei Schwerdtner, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6105664336 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jan Philipp Schwerdtner
aus 44 Bewertungen Herr Schwerdtner hat mich schon öfter in verschiedenen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten. Bin sehr zufrieden … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg)
Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg)
Rechtsanwaltskanzlei Leskovec, Slovenska cesta 27, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.8064783646 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg) gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Asli Molla Salim
sehr gut
Rechtsanwältin Asli Molla Salim
Anwaltskanzlei Molla Salim, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Asli Molla Salim gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Frau Molla Salim hat ein sehr großes Herz. Sie ist stets ehrlich und sehr bemüht das beste für ihre Klienten zu … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kießelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Kießelbach
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstr. 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Gemeinsam Ihre Ziele erreichen, Ihr Erfolg ist meine Motivation
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Kießelbach
aus 33 Bewertungen Bei einer Erstberatung in einer Familienangelegenheit, als Fachlich kompetenten und menschlich aufgeschlossenen … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Kanzlei Janitschke, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.5857580154 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Janitschke im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(31.08.2023) Seher kompetent kann nur weiter empfehlen. Danke!!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Wolpert
Rechtsanwältin Katja Wolpert
Rechtsanwältin Katja Wolpert, Waidmannstr. 45, 60596 Frankfurt am Main 6826.2030709162 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katja Wolpert
(25.05.2021) Ich habe Frau Wolpert über Instagram gefunden. Ich habe mich bei ihr sehr gut aufgehoben gefühlt. Sie ist immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede
sehr gut
Kanzlei Alexander Ahlswede, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld 6714.949460742 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Absolut empfehlenswert!!! Nach einer Anzeige gegen mich rief ich Herrn Dr. Alexander Ahlswede an - dieser war … (20.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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