Rechtsanwalt Erbschaft Rechtsanwälte | anwalt.de
anwalt.de | Erbschaft Rechtsanwälte
Info Erbschaft
Der Begriff der Erbschaft umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen, das ein Erblasser bei seinem Tod, dem sogenannten Erbfall, hinterlässt. Vielfach wird statt "Erbschaft" auch der Begriff "Nachlass" verwendet, je nachdem, ob das betroffene Vermögen eher aus Sicht des Erben oder eher aus Sicht des Erblassers betrachtet wird. Inhaltlich sind jedoch "Erbschaft" und "Nachlass" identisch.
Vonselbsterwerb der Erbschaft
Mit dem Todeszeitpunkt des Erblassers geht sofort und automatisch kraft Gesetzes sein Nachlass auf seine Erben über. Dieser Vorgang wird als "Anfall der Erbschaft" bezeichnet. Die Erbschaft fällt dem Erben auch ohne sein Wissen oder auch gegen seinen Willen an. Das Gesetz sieht vor, dass die Erbschaft als Vermögensmasse zu keinem Zeitpunkt "herrenlos" ist und in der Sekunde des Erbfalls (Todeszeitpunkt des Erblassers) der Erbe die Erbschaft "von selbst erwirbt" ohne jegliches Zutun seinerseits oder durch Dritte.
Um ihn jedoch nicht "zwangsweise" mit einer Erbschaft zu beglücken, steht dem Erben die Möglichkeit der Ausschlagung zu. Mit der Ausschlagung erklärt er verbindlich, die Erbschaft nicht anzunehmen und wird rückwirkend von seiner Erbenstellung ausgeschlossen. An seine Stelle treten eventuelle Miterben oder es rücken Erben ein, die in der Rangfolge der Erben nach ihm standen.
Universalsukzession - GesamtrechtsnachfolgeEin Merkmal des deutschen Erbrechts ist die sogenannte Universalsukzession oder Gesamtrechtsnachfolge. Damit ist gemeint, dass die Erbschaft ungeteilt und als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Grundsätzlich werden keine einzelnen Vermögenswerte ausgesondert und an andere übertragen.
Der Erbe tritt in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers und übernimmt mit der Erbschaft alle Rechten und Pflichten des Erblassers, die sich aus dem Nachlass ergeben.
Bei einer Mehrheit von Erben bleibt es ebenfalls bei diesem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Hinterlässt der Erblasser mehrere Vermögensgegenstände, so werden alle Erben am jeweiligen Gegenstand anteilige Miterbe. Es findet keine Verteilung der Vermögensgegenstände statt.
Beispiel: Der Erblasser hinterlässt seinen drei Kindern als Alleinerben ein Haus, ein Auto und ein Pferd. Es erhält nicht etwa ein Kind das Haus, eines das Auto und das dritte das Pferd, sondern alle drei Kinder werden zu je einem Drittel Miterbe an dem Haus, dem Auto und dem Pferd.
Was für die positiven Vermögensgegenstände der Erbschaft gilt, gilt auch für die negativen Bestandteile einer Erbschaft. Weil die Erbschaft die gesamten Rechtsverhältnisse des Erblassers umfasst gehen auch die rechtlichen Verpflichtungen, wie etwa die Schulden, des Erblassers ebenso wie das positive Vermögen auf die Erben kraft Gesetzes über. Auch hier sind die Erben entsprechend ihrer Erbquote an jeder Rechtspflicht anteilig verpflichtet, sie haften für die Nachlassverbindlichkeiten. Ein Gläubiger darf sich jedoch aussuchen, welchen der Erben er in Anspruch nimmt, denn dieser haftet als Gesamtschuldner für seine Miterben. Von diesen kann er jedoch entsprechend ihrer Erbquote den anteiligen Ausgleich verlangen.
Was gehört zur Erbschaft
Mit dem Anfall der Erbschaft gehen alle Rechtsverhältnisse des Erblassers auf den Erben über. Bestandteil der Erbschaft sind dabei nicht nur alle vermögensbezogenen Rechte und Pflichten (z.B. Eigentum, dingliche Rechte, Forderungen) sondern auch Rechtsverhältnisse, die nicht vermögensbezogen sind (z.B. Besitz, gewerbliche Schutzrechte, Handelsfirma).
So gehört etwa alles, was im Eigentum des Erblassers stand zur Erbschaft und geht auf den Erben über. Ebenso sind alle sonstigen dinglichen Rechte wie etwa das Recht zum Besitz an einer Sache, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Dauerwohnrechte o.a.
Ersatzansprüche wie etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeldansrpüche, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung sind ebenfalls Erbschaftsbestandteile. Auch öffentlich-rechtliche Ansprüche (die der Erblasser gegenüber der öffentlichen Gewalt, z.B. Gemeinde, Stadt, Bundesland oder Bund hat) gehören zur Erbschaft. Weiterhin gehören auch Rechte wie etwa Zahlungsforderungen, Urheberrechte, Markenrechte, andere vergleichbare gewerbliche Schutzrechte, Anwartschaftsrechte und andere Rechtspositionen grundsätzlich zur Erbschaft.
Vererbbar sind ferner auch Handelsgeschäfte sowie die zugehörige Firma, Beteiligungen als Stiller Gesellschafter (weil der Tod des Erblassers nicht den Bestand der Gesellschaft verändert) oder in der Regel auch Kommanditistenanteile an einer KG (weil ein Ausscheiden des Kommanditisten-Gesellschafters durch Tod Abfindungsansprüche der Erben gegen die KG hätte, was meist nicht im Interesse der übrigen Gesellschafter, des Erblassers und der Erben liegt).
Faustregel: Alle dinglichen und persönlichen Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einschließlich der Rechten und Pflichten aus unerlaubten Handlungen sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche können Bestandteil einer Erbschaft sein. Zur Vererbbarkeit von Gesellschaftsbeteiligungen siehe unten.
Was fällt nicht in die Erbschaft
Nicht vererbbar sind hingegen die sogenannten höchstpersönlichen Rechte des Erblassers. Das sind etwa sein Persönlichkeitsrecht, Nießbrauchsrechte, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Vereinsmitgliedschaften, Gesellschafterstellungen (sieh dazu die Sondererbfolge) sowie Unterhaltsansprüche oder -pflichten, Familienrechte wie elterliche Sorge, Vaterschaft oder der Anspruch auf Versorgungsausgleich.
Ebenso werden auch Lebensversicherungsansprüche, die eine Dritte Person (z.B. Ehefrau, Kinder o.a.) auf den Todesfall des Erblassers erhalten, nicht Bestandteil der Erbschaft.
Zugewinnausgleich bei EhegattenSofern Ehegatten sich für die gesetzliche Güterrechtsform der Zugewinngemeinschaft entschieden haben, endet diese Zugewinngemeinschaft mit dem Tod eines der Ehegatten. Einen Anspruch auf Zugewinnausgleich hat aber in jedem Fall nur der überlebende Ehegatte, nicht der Verstorbene oder seine Erben. Voraussetzung ist, dass der Zugewinn des Erblassers höher war als der des Überlebenden. Ist der überlebende Ehegatte gesetzlicher oder testamentarischer Erbe des Erblassers wird der Zugewinn grundsätzlich durch die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um ein Viertel ausgeglichen. Wird der Ehegatte jedoch nicht Erbe und ist lediglich pflichtteilsberechtigt, kann er nach den allgemeinen Vorschriften den Ausgleich des Zugewinns (wie etwa im Rahmen einer Ehescheidung) von den Erben verlangen.
Sofern der höhere Zugewinn beim überlebenden Ehegatten erzielt wurde, entsteht mit dem Tod des Erblassers jedoch kein Anspruch auf Zugewinnausgleich, der Teil der Erbschaft werden könnte. Die Erben können selbst dann keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen, wenn der Erblasser den Zugewinnanspruch bereits in einem Scheidungsverfahren anhängig gemacht hat. Nur in dem Fall, dass sein Anspruch auf Zugewinnausgleich bereits wirksam festgestellt wurde und eine Ausgleichsforderung besteht, kann diese Bestandteil der Erbschaft sein und als solche auf die Erben übergehen.
Bei anwalt.de finden Sie den passenden Anwalt.
Sie suchen einen kompetenten Anwalt. In der aufgeführten Liste finden Sie eine exklusive Auswahl unserer Rechtsanwälte. Mit nur einem Klick gelangen Sie schnell und einfach zu einem detaillierten Kanzleiprofil des Anwalts Ihrer Wahl und können sich vorab von der Kompetenz des Rechtsanwalts überzeugen.
Rechtsanwälte Erbschaft: Die größten Städte
Rechtsanwälte Erbschaft: Alle Orte im Überblick
Barsinghausen (1)
Baunatal (2)
Bautzen (3)
Bayreuth (10)
Beckingen (1)
Bensheim (3)
Bergen auf Rügen (1)
Bergisch Gladbach (6)
Bergkamen (1)
Berlin (207)
Bermatingen (1)
Bernau bei Berlin (2)
Bernburg (Saale) (1)
Betzdorf (2)
Biberach an der Riß (4)
Biebesheim am Rhein (1)
Bielefeld (20)
Biesenthal (1)
Bietigheim - Bissingen (1)
Bingen am Rhein (2)
Bitterfeld (2)
Blankenhain (1)
Blaustein (1)
Bocholt (2)
Bochum (17)
Bodelshausen (1)
Boffzen (1)
Bonn (23)
Bonndorf im Schwarzwald (1)
Borken (2)
Bornheim (1)
Bottrop (3)
Brackenheim (1)
Brandenburg an der Havel (1)
Braunschweig (20)
Breisach am Rhein (1)
Bremen (32)
Bremerhaven (4)
Brilon (2)
Bruchsal (4)
Brühl (1)
Buchen (Odenwald) (1)
Buchholz in der Nordheide (3)
Burg (2)
Burghausen (3)
Butzbach (1)
Büdelsdorf (1)
Bühl (3)
Büren (2)
Böblingen (7)
Bötzingen (1)
Greifswald (4)
Greiz (1)
Grenzach - Wyhlen (1)
Greven (1)
Griesheim (1)
Grimma (1)
Groß - Gerau (1)
Groß - Rohrheim (1)
Großbottwar (1)
Großenhain (2)
Großwallstadt (1)
Grünstadt (2)
Grünwald (1)
Gräfelfing (1)
Gröbenzell (1)
Guben (1)
Gummersbach (4)
Gunzenhausen (1)
Günzburg (1)
Güstrow (3)
Gütersloh (1)
Göppingen (4)
Görlitz (2)
Göttingen (4)
Iserlohn (2)
Isernhagen (1)
Isny im Allgäu (1)
Itzehoe (4)
Kleinmachnow (1)
Kleve (2)
Klipphausen (1)
Klosterlechfeld (1)
Koblenz (11)
Kolbermoor (1)
Konstanz (6)
Korbach (2)
Korntal - Münchingen (3)
Kornwestheim (2)
Korschenbroich (1)
Krefeld (11)
Kreuztal (1)
Kriftel (1)
Kronach (1)
Kronberg im Taunus (1)
Kronshagen (2)
Krumbach (Schwaben) (1)
Kulmbach (1)
Kusel (1)
Künzelsau (2)
Köln (59)
Königs Wusterhausen (2)
Königsbrunn (1)
Königsee (1)
Königslutter am Elm (1)
Königstein im Taunus (1)
Königswinter (1)
Köthen (Anhalt) (1)
Salzgitter (4)
Sankt Augustin (2)
Sasbach am Kaiserstuhl (1)
Schauenburg (1)
Scheeßel (1)
Scheinfeld (1)
Schenefeld (2)
Schifferstadt (3)
Schleiden (1)
Schleswig (3)
Schneverdingen (1)
Schopfheim (3)
Schorndorf (3)
Schortens (1)
Schotten (1)
Schrobenhausen (1)
Schwabach (6)
Schwabmünchen (2)
Schwaig bei Nürnberg (2)
Schwalmstadt (1)
Schwalmtal (1)
Schwandorf (1)
Schwarzenfeld (1)
Schweinfurt (9)
Schwelm (2)
Schwerin (4)
Schwerte (4)
Schwetzingen (6)
Schwäbisch Gmünd (3)
Schwäbisch Hall (3)
Schönberg (Holstein) (1)
Schöneiche bei Berlin (1)
Schönenberg (1)
Schöppenstedt (1)
Schöppingen (1)
Seelbach (1)
Seesen (1)
Selb (1)
Seligenstadt (1)
Siegburg (2)
Siegen (5)
Sigmaringen (2)
Simbach am Inn (1)
Simmern/Hunsrück (2)
Sindelfingen (4)
Singen (Hohentwiel) (1)
Sinsheim (3)
Sinzheim (2)
Sinzig (1)
Soest (2)
Solingen (6)
Sonneberg (1)
Sonthofen (2)
Spangenberg (1)
Spardorf (1)
Speyer (1)
Spremberg (1)
Stadthagen (2)
Stahnsdorf (1)
Starnberg (4)
Stegaurach (1)
Stein (1)
Steinfurt (1)
Stendal (3)
Stockach (1)
Stolberg (Rheinland) (2)
Stralsund (2)
Straubing (4)
Stutensee (1)
Stuttgart (44)
Suhl (3)
Sulingen (1)
Sulz am Neckar (1)
Sulzbach (Taunus) (1)
Sulzbach am Main (1)
Sulzbach - Rosenberg (1)
Sundern (Sauerland) (1)
Syke (5)
Sömmerda (1)
Wiesbaden (20)
Wiesenbach (1)
Wiesloch (2)
Wildeshausen (1)
Wilhelmshaven (3)
Wilkau - Haßlau (1)
Willich (3)
Winsen (Luhe) (1)
Winterberg (2)
Wismar (2)
Witten (1)
Wittenberge (1)
Wolfen (1)
Wolfenbüttel (1)
Wolfratshausen (2)
Wolfsburg (4)
Wolgast (1)
Worms (2)
Wunstorf (1)
Wuppertal (16)
Wülfrath (1)
Würselen (1)
Würzburg (19)
Wöllstein (1)
Wörth am Main (1)
Sie sind Anwalt?
Thema Erbschaft
|
Erbrecht |
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbschaft
Wer muss sich im Todesfall um die Kündigung des Mietverhältnisses kümmern? Können die Erben die Wohnung auch weiterhin benutzen? Zu diesen Fragen besteht oft Rechtsunsicherheit bei den Erben.Wenn der Verstorbene als Mieter mit einem ... mehr
(von Kanzlei Prof. Nauschütt & Collegen zum Thema Erbschaft)
Spanische Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer: Besondere Gesetze der Balearen (Mallorca, Ibiza,..)Durch Gesetz 22/2009, vom 18 Dezember über das System der Steuern („Ley 18 de diciembre, por la que se regula el sistema de financiación ... mehr
(von Rechtsanwalt Jose Martinez Salinas (WF Rechtsanwälte Mallorca) zum Thema Erbschaft)
Durch Gesetz 22/2009 vom 18 Dezember über das System der Steuern („Ley 18 de diciembre, por la que se regula el sistema de financiación de las Comunidades Autónomas de régimen común y Ciudades con Estatuto de Autonomía y se ... mehr
(von Rechtsanwalt Jose Martinez Salinas (WF Rechtsanwälte Mallorca) zum Thema Erbschaft)
Entgegen der Annahme vieler Steuerzahler ist der Erwerber (z.B. Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte) nur dann zur Erklärung der Erbschaftsteuer verpflichtet, wenn ihn das Finanzamt zur Erklärung auffordert. ... mehr
(von Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank (WF Frank & Collegen) zum Thema Erbschaft)
Mit Tod des Erblassers tritt dessen Erbe bzw. treten dessen Erben in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Das bedeutet, dass der Erbe grundsätzlich nicht nur das positive Vermögen des Erblassers übernimmt; insofern hat auch hier ... mehr
(von Kanzlei Dr. Uwe Folkerts & Jürgen Frerix zum Thema Erbschaft)
