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Info Führerschein
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem „Führerschein" und der „Fahrerlaubnis":
Führerschein: Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis. Diese kann ein graues oder rosanes Stück Papier oder eine Kunststoffkarte sein und zeichnet den Inhaber als Inhaber der Fahrerlaubnis aus. Wer im Falle einer Kontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, handelt zwar ordnungswidrig, die Fahrerlaubnis besteht aber fort, auch wenn der Führerschein nicht mitgeführt wird.
Fahrerlaubnis: Unter der Fahrerlaubnis versteht man die von der zuständigen Behörde erteilte Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen. Im Rahmen einer erstmaligen Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt diese durch Aushändigung des Führerscheins. Es handelt sich dabei um eine Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Erteilung. Hintergrund für die Fahrerlaubnis auf Probe ist, dass Fahranfänger nachweislich besonders oft in Unfälle verwickelt sind. Durch die Probezeit und die Sanktionen für Verstöße während der Probezeit sollen Fahranfänger dazu bewegt werden, sich innerhalb der ersten zwei Jahre im Straßenverkehr besonders zu bewähren. Bei Verkehrsstraftaten kommt es oftmals zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis noch bevor der Täter verurteilt ist. Nach einer endgültigen Entziehung, z.B. im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Promillefahrt, ist sie endgültig erloschen und es muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.
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