1.734 Anwälte für Landpachtvertrag | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker
Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstr. 6, 44532 Lünen 6674.531719189 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Landpachtvertrag
(07.04.2021) Schnelle Antwort, kompetente Aussage
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Rechtsanwalt Michael Regal
Kanzlei Regal, Rimbachstr. 19, 98527 Suhl 6922.5475925087 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Regal ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Landpachtvertrag
aus 5 Bewertungen Ich werde meinen Kommentar schreiben, nachdem der Fall abgeschlossen ist, aber bisher sind sie sehr nett und … (10.11.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
Fächerstadt Rechtsanwälte Klas & Dr. Schmidt Partnerschaft mbB, Karlstraße 126, 76137 Karlsruhe 6869.0732314697 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. René Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Landpachtvertrag
aus 22 Bewertungen Herr Dr. Schmidt hat uns bei unserer Neubauwohnung gegen den Bauträger vertreten. Trotz umfangreicher … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
Rechtsanwaltskanzlei Jan Barthel, LL.M. oec., Heichelheimer Hauptstraße 27, 99439 Am Ettersberg 6935.5454340012 km
Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Landpachtvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec. gerne zur Verfügung
aus 61 Bewertungen Vielen, lieben Dank für die ausgezeichnete Beratung und Vertretung in unserer Angelegenheit. Wir werden Sie unbedingt … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus F. Hessel
sehr gut
Kanzlei Klaus F. Hessel, Samlandweg 7, 42799 Leichlingen (Rheinland) 6669.9305798972 km
Der Spezialist für Zwangsversteigerungsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus F. Hessel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Landpachtvertrag gerne behilflich
aus 24 Bewertungen Zuferlässig und schnell (30.12.2023)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Tim Hendrik Walter
Fachanwalt und Notar Tim Hendrik Walter
Besler & Walter & Keuneke GbR, Friedrich-Ebert-Straße 60, 59425 Unna 6687.9765455671 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Tim Hendrik Walter hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Landpachtvertrag
(12.12.2023) Ich bin mit der Bearbeitung sehr zu Frieden und es war sehr hilfreich . Mit freundlichen Grüßen marvin böwe

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Landpachtvertrag

Fragen und Antworten

  • Landpachtvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Landpachtvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Landpachtvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Landpachtvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Landpachtvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Als Landpachtvertrag bezeichnet man einen Pachtvertrag über ein landwirtschaftliches Grundstück mit oder ohne Gebäude, die zu seiner Bewirtschaftung dienen.

Im Gegensatz zum sonstigen Pachtrecht gilt für die Landpacht das Mietrecht nicht entsprechend, sondern besondere Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die §§ 585 ff. BGB. Darüber hinaus gelten einzelne Bestimmungen zur Pacht auch für Landpachtverträge, § 585 Abs.2 BGB.

Grund für die rechtliche Sonderstellung der Landpacht ist ihre regelmäßig längere Laufzeit, die besonderen Belange in Hinblick auf die saisongebundene Nutzung der Landwirtschaftsflächen und die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung.

Unter den Oberbegriff Landwirtschaft fallen nach der gesetzlichen Definition in § 585 BGB die Bodenbewirtschaftung und die damit verbundene Tierhaltung sowie die Gewinnung pflanzlicher, tierischer und gartenbaulicher Erzeugnisse. Auf forstwirtschaftliche Betriebe sind die Gesetze zur Landpacht entsprechend anwendbar.

Gemäß § 585s BGB ist für einen Landpachtvertrag die Schriftform gesetzlich angeordnet, wenn er eine Vertragsdauer von mehr als zwei Jahren hat. Bei Nichtbeachtung der Schriftform gilt der Landpachtvertrag als für auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jedem Vertragspartner gemäß § 585a BGB gekündigt werden.

Im Gegensatz zum Mietrecht und allgemeinen Pachtrecht, ist der Pächter bei der Landpacht dazu verpflichtet, das Pachtobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und muss Reparaturen etc. selbst übernehmen, § 586 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Vernachlässigt er diese Pflicht, ist der Verpächter berechtigt, den Landpachtvertrag außerordentlich zu kündigen. Der Pächter ist ebenfalls nicht dazu berechtigt, das Pachtobjekt Dritten zu übertragen und weiter zu verpachten.

Beim Landpachtvertrag gelten weitere Sonderregeln für den Wegfall der Geschäftsgrundlage, bei Beendigung des Pachtverhältnisses, zum Verzugsschaden, Schadensersatz u.v.m.

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