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Rechtsanwalt Stefan Jödicke
Kanzlei für Steuern & Recht Peine, Im Kohlweg 8, 31228 Peine 6795.7860824742 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Jödicke im Bereich Lenk- und Ruhezeiten bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Seit vielen Jahren der beste Anwalt, den ich kennenlernen durfte, sowohl fachlich als auch menschlich (09.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lenk- und Ruhezeiten

Fragen und Antworten

  • Lenk- und Ruhezeiten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lenk- und Ruhezeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Lenk- und Ruhezeiten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lenk- und Ruhezeiten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen ab einem bestimmten Gewicht gelten spezielle Regeln für die Lenkzeit und Ruhezeiten für den Fahrer. Die Einhaltung der Lenkzeiten wird mit dem sogenannten EG-Kontrollgerät erfasst und dokumentiert.

Die Tageslenkzeit ist der Zeitraum, der die tatsächliche Fahrertätigkeit erfasst. Auch das Stehen an Ampeln, Bahnschranken oder Ähnliches wird bei der Lenkzeit berücksichtigt, wenn es noch zum allgemeinen Fahrvorgang gehört. Das Bundesamt für Güterverkehr - kurz: BAG - und die Polizei sind für die Kontrolle der Einhaltung der Lenkzeit zuständig.

Gesetzliche Grundlage zur Lenkzeit ist zum einen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die für die Beförderung innerhalb der Mitgliedstaaten und auch im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten und weiteren EWR Staaten gilt. Diese EU-Verordnung gilt für Fahrzeuge des gewerblichen Gütertransports mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger über 3,5 t. Zudem gilt sie im Bereich der Personenbeförderung für Fahrzeuge, die für eine Beförderung von mehr als 9 Personen bestimmt sind, einschließlich Fahrer.

Auf nationaler Ebene ist darüber hinaus das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) zu beachten, die auf deutschem Hoheitsgebiet und für den Transport mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gilt. Weitere Sonderregelungen gelten im Personenverkehr für bestimmte Fahrzeugarten und den Linienverkehr.

Für Arbeitnehmer enthält das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) weitere Regelungen zur Arbeitszeit, die auch für die Bereiche Transport und Spedition zu beachten sind. Als Arbeitszeit gilt die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit. Hinweis: Selbstständige müssen nur die Vorschriften zu den Lenkzeiten und Ruhezeiten beachten, nicht jedoch das Arbeitszeitgesetz. Das gilt auch, wenn der Fahrer gleichzeitig selbstständig ist.

(WEL)

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