701 Anwälte für Mediator | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Menzel
Rechtsanwältin Catharina Menzel, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4267665893 km
Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Catharina Menzel ist Ihr Ansprechpartner für Mediator
aus 6 Bewertungen Sehr professionell, sehr freundlich, sehr ehrlich. Frau Rechtsanwältin Menzel hat mir bei meinem Anliegen problemlos … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Wagner
sehr gut
Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER, Hildastraße 38, 77654 Offenburg 6869.9529900272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Tanja Wagner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mediator gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden gewesen mit Frau Wagner, hat Ahnung und ist gewissenhaft. Hat mich sehr gut durch die ganzen Verfahren … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
Warnke / Häfner Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Wimmer-Ring 8 b, 85604 Zorneding 7137.5534769007 km
Recht. Persönlich!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mediator
aus 48 Bewertungen Super beraten👍 (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Ziegler
sehr gut
Rechtsanwältin Irene Ziegler
Rechtsanwälte Schulte & Kollegen, Oststr. 6 - 8, 53879 Euskirchen 6679.4695562087 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Irene Ziegler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mediator
aus 25 Bewertungen Ein entgegenkommendes Fahrzeug fuhr so nah an mir vorbei, dass sich beide Seitenspiegel touchierten und seiner dabei … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Schöttner
Rechtsanwältin Silvia Schöttner
Kanzlei Schöttner, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4962590386 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Silvia Schöttner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mediator
(06.03.2023) Frau Schöttner ist sehr kompetent. Einfühlsam und mit Humor, sie ist ein sehr guter Beistand und eine sehr gute …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediator

Fragen und Antworten

  • Mediator: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediator sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mediator: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediator umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediator und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Bei einer Mediation wenden sich streitende Parteien gemäß § 1 II Mediationsgesetz (MediationsG) an einen neutralen Dritten, den sog. Mediator. Er soll helfen, bei Konflikten zu vermitteln und einen Konsens zu finden. Er bleibt dabei immer unparteiisch und unterstützt die Beteiligten lediglich bei der Erarbeitung einer Lösung, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Nach § 2 III MediationsG fördert er die Kommunikation zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass keine Partei übervorteilt wird. Soweit beide Parteien einverstanden sind, kann der Mediator aber auch getrennte Gespräche mit jeder einzelnen Partei führen. Ist der Mediator der Ansicht, dass eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann er der Mediation nach § 2 V 2 MediationsG ein Ende setzen. Der Mediator ist nach § 4 MediationsG grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich nach § 5 MediationsG regelmäßig fortbilden.

Die Ausbildung zum Mediator ist generell keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung. Daher üben die meisten Streitschlichter bereits einen sozialen oder rechtlichen Beruf aus, bei dem ohnehin regelmäßig mit Konflikten zu rechnen ist. Eine akademische Ausbildung wird aber nicht vorausgesetzt. Die Weiterbildung umfasst circa 200 Unterrichtseinheiten und vermittelt unter anderem psychologische Grundkenntnisse und den Umgang mit Aggression.

Durch die Inanspruchnahme eines Mediators kann ein zeitintensives und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden, bei dem die Beteiligten auf die Entscheidung des Richters keinen Einfluss nehmen können.

(VOI)

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