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Mediator - was Sie wissen und beachten müssen!

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Mediator - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Zwei streitende Parteien wenden sich im Rahmen einer Mediation an eine neutrale dritte Person, dem Mediator bzw. der Mediatorin.
  • Die Mediation ist in Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt.
  • Die beiden Parteien wählen den Mediator und können ebenso die Mediation jederzeit beenden, genauso wie der Mediator.
  • Die Ausbildung zum Mediator ist keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung.
  • Der große Vorteil einer Mediation liegt darin, dass ein zeitintensives und meist teures Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Was ist ein Mediator?

Ein Mediator unterstützt im Rahmen mehrerer Gespräche zwei streitende Parteien bei der Konfliktlösung und der Konsensfindung. Er agiert als neutrale und unabhängige dritte Person. Dabei erarbeitet er Lösungen, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Der Vorgang selbst wird Mediation genannt.

Wird ein Mediator bei einem Konflikt herangezogen, kann vor allem ein kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren vermieden werden.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Mediator?

Ein Mediator hat nicht nur eine Reihe von Aufgaben, sondern auch Pflichten zu erfüllen.

Eine der wichtigsten Aufgaben des professionellen Streitschlichters besteht darin, den streitenden Parteien Lösungswege zu zeigen, wie sie wieder miteinander in konstruktive Gespräche kommen.

Der Mediator achtet vor allem darauf, dass eine offene und faire Kommunikation entsteht und zugleich keine Partei übervorteilt wird. Er darf jedoch nicht Entscheidungen für die Betroffenen treffen oder urteilen – einzig die Parteien erarbeiten selbstständig Lösungen.

Sind die Parteien einverstanden, kann der Mediator ebenso mit jeder einzelnen getrennte Gespräche führen.

Laut § 2 Abs. 5 MediationsG können nicht nur die beiden Parteien die Mediation wieder beenden, sondern auch der Mediator selbst, wenn er der Ansicht ist, dass eine Einigung nicht erzielt werden kann.

Der Mediator ist gemäß § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet, über die er die Parteien in Kenntnis setzen muss. Somit werden alle geführten Gespräche streng vertraulich behandelt. Vor Gericht kann der Mediator also nicht als Zeuge aussagen.

Wie wird man Mediator?

Die Ausbildung zum Mediator ist im Grunde genommen keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung. Es sind keine beruflichen Vorkenntnisse für die Tätigkeit eines Mediators erforderlich. Jedoch üben die meisten Streitschlichter einen sozialen oder juristischen Beruf aus. Die Grundvoraussetzung ist jedoch ein ausgeprägtes Kommunikationsvermögen.

Der Beruf des Mediators ist nicht geschützt. § 5 Abs. 2 MediationsG gibt an, dass sich eine Person als zertifizierter Mediator bezeichnen kann, wenn er eine qualifizierte Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat. Des Weiteren hat er sich laut § 5 Abs. 3 MediationsG stets fortzubilden.

In § 5 Abs. 1 MediationsG sind die genauen Inhalte der Ausbildung aufgeführt. Dazu zählen:

  • Kenntnisse über Grundlagen der Mediation, ihren Ablauf und ihre Rahmenbedingungen
  • Konfliktkompetenz
  • Verhandlungs- und Kommunikationstechniken
  • Kenntnisse über das Recht der Mediation
  • praktische Übungen, Rollenspiele sowie Supervision, d. h., eine Art psychotherapeutische Beratung für Mitarbeiter
Wenn Sie die Wahl hätten, welches Verfahren würden Sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung bevorzugen: ein Gerichtsverfahren oder ein Mediationsverfahren? (Quelle: Statista 2019)

Was ist das Harvard-Konzept?

In der Mediation gibt es das sogenannte Harvard-Konzept, entwickelt von zwei Professoren an der Harvarduniversität. Es gilt als die bekannteste Methode des sachbezogenen Verhandelns.

Mit diesem Konzept soll es den Parteien möglich sein, eine friedliche und zugleich konstruktive Einigung bei einem Konflikt zu erzielen. Das Ziel besteht darin, eine sogenannte Win-win-Situation zu erreichen. Das heißt, für beide Parteien soll ein gleichwertiger Gewinn entstehen.

Das Harvard-Konzept basiert auf insgesamt vier Bedingungen:

  • Trennung von Sach- und Beziehungsebene, das heißt, Menschen und Probleme sollen getrennt voneinander behandelt werden
  • Konzentration auf Interessen und Zurückstellen von Positionen
  • Suche nach Optionen, das heißt, Entwicklung von Lösungsalternativen
  • Festlegung von objektiven Entscheidungskriterien, zum Beispiel anhand von Gerichtsurteilen oder wissenschaftlichen Gutachten
Foto(s): ©AdobeStock/elnariz

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