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Die Weiterbildung: Das Rezept für beruflichen Erfolg?

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Die Weiterbildung: Das Rezept für beruflichen Erfolg?

Experten-Autor dieses Themas

Unsere Berufswelt ist schnelllebiger geworden. Und sie befindet sich weiterhin im Wandel. Dies ist nicht zuletzt einem fortschreitenden Nachhaltigkeitsbewusstsein und der zunehmenden Digitalisierung in sehr vielen Bereichen geschuldet. Unsere Fähigkeiten und Kenntnisse müssen dem Fortschritt angepasst und aktualisiert werden. Die Bereitschaft zur Veränderung ist fast unabdingbar, um beruflich dauerhaft mithalten und sich weiterentwickeln zu können. 

Wahrscheinlich werden die wenigsten von denen, die nach ihrer Berufsausbildung in die Arbeitswelt eintreten, diese Tätigkeit genau so auch bis zum Eintritt ins Rentenalter ausführen. Ergänzende Kenntnisse und Qualifikationen können enorm dabei helfen, seinen Job sicherzustellen und Argumente bei Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeber zu finden. Und auch wer die Arbeitsstelle wechseln möchte, bleibt mit vertieftem Wissen durch Weiterbildungen konkurrenzfähiger. Diejenigen, die sich neue Ziele setzen oder eine berufliche Karriere anstreben, müssen langfristig flexibel und lernbereit sein. 

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Weiterbildungen sollen neue Kompetenzen schaffen und das Wissen der Arbeitnehmer vertiefen und erweitern. Die neuen Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber. Dabei unterscheiden wir die berufliche, die allgemeine und die politische Weiterbildung. Bei der politischen Weiterbildung geht es vorrangig um das Verständnis und die Kenntnisse hinsichtlich der Abläufe und Zusammenhänge unseres Regierungssystems und unserer Demokratie und das respektvolle Miteinander als soziale Gemeinschaft. 

Die allgemeine Weiterbildung muss nicht zwangsläufig berufsbezogen sein. Oft werden Kurse zu verschiedenen Schlüsselkompetenzen absolviert, um beispielsweise nach der Weiterbildung als Teamleiter Mitarbeiter führen und motivieren zu können. Auch Sprachkurse zählen zur allgemeinen Weiterbildung.  

Weiterbildungen stellen zusätzliche Qualifikationen dar und werden auch oft genutzt, um Führungspositionen zu erreichen oder um in ein neues Berufsfeld zu gelangen. So können Weiterbildungen entweder privat angestrebt und umgesetzt werden oder innerhalb eines Unternehmens stattfinden. 

Gibt es einen Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung?

Weiterbildung und Fortbildung werden als Bezeichnungen oft miteinander verwechselt oder vermischt. Allerdings gibt es dabei ein paar Unterschiede, die spätestens bei der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten wichtig werden. Einige dieser Unterschiede sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 

Weiterbildung

Fortbildung

  • Bedarfsgerechte Bildungsangebote für alle Menschen, z. B. Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung, Weiterbildungsgesetz RLP
  • Ziel: eine zusätzliche Qualifikation (wie z. B. Staplerschein)
  • Ziel: Erhalt oder Erweiterung der beruflichen Einsatzfähigkeit im aktuellen Beruf durch Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung
  • unabhängig vom Beruf und der aktuellen Tätigkeit
  • Setzt einen der Fortbildung entsprechenden Berufsabschluss und Berufserfahrung voraus.
  • Abschluss der Weiterbildung durch den Erhalt eines Zertifikats des Bildungsinstituts über die erworbene Qualifikation
  • Abschluss der Fortbildung: Prüfung durch eine staatliche Stelle
  • Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber.
  • Eine Finanzierung durch staatliche Fördermittel ist ebenfalls möglich.
  •  Kosten für die Fortbildung trägt meistens der Arbeitgeber.
  • Einrichtungen: z. B. Volkshochschulen
  • Einrichtungen: z. B. berufsbildende Schulen

Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit (Jobcenter)?

Die Agentur für Arbeit ist als selbstverwaltete Bundesbehörde mit über 100.000 Beschäftigten ein großer und wichtiger Arbeitgeber. Die Familienkassen – beispielsweise für Kindergeld und Kinderzuschlag – sind dabei besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Die über 400 Jobcenter in Deutschland bilden zusammen mit den kommunalen Trägern und der Agentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung (§ 44b Sozialgesetzbuch, SGB II).  

Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (§ 368 SGB III) zählen unter anderem neben der Vermittlung von Ausbildungsstätten und Arbeitsplätzen auch die Beratung und Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden und beschäftigten Personen. Dabei können Sie von der Agentur für Arbeit oder von Ihrem Jobcenter durch den sogenannten Bildungsgutschein gefördert werden. Dieser ist der Nachweis dafür, dass Ihre Kosten der Weiterbildung vom Jobcenter übernommen werden. Der Gutschein berechtigt Sie beispielsweise zur Teilnahme an 

  • einer Weiterbildung, 

  • einer Umschulung

  • Maßnahmen zur Erlangung von Grundkompetenzen, 

  • Qualifikationsmaßnahmen 

  • sowie zum Erwerb eines nachzuholenden Schulabschlusses. 

Bevor Sie diesen Bildungsgutschein beantragen, sollten Sie sich gut auf das Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler vorbereiten. Denn nur wenn dieser von der Notwendigkeit des Bildungsgutscheins überzeugt ist, können Sie eine geförderte Maßnahme beginnen. Gute Gründe für eine Förderung durch einen Bildungsgutschein sind vor allem 

  • das Beenden bereits bestehender Arbeitslosigkeit und 

  • das Verhindern drohender Arbeitslosigkeit. 

Aber: Die Vermittlung in eine Beschäftigung hat immer Vorrang vor einer Weiterbildung. Das wurde explizit in § 4 SGB III festgelegt. Darin heißt es: 

„(1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit. 

(2) Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Von der Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung ist insbesondere auszugehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit fehlendem Berufsabschluss an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder voraussichtlich teilnehmen werden. Der Vermittlungsvorrang gilt nicht im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss nach § 93.“ 

Kann man eine Weiterbildung steuerlich absetzen?

Ja, das ist möglich. Egal, ob es sich um Abendkurse, Seminare oder andere Maßnahmen der Weiterbildung handelt: Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie sich berufsbezogen weiterbilden, indem Sie sich beispielsweise durch einen speziellen Kurs weiterqualifizieren oder ein Seminar besuchen, um Ihre Karrierechancen zu verbessern, können Sie die Kosten dafür steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Nicht steuerlich absetzbar sind hingegen Maßnahmen, die Ihrem privaten Vergnügen dienen, wie zum Beispiel der beliebte Spanischkurs vor dem nächsten Mallorca-Urlaub. 

Weiterbildungen während und außerhalb der Arbeitszeit

Grundsätzlich sind Weiterbildungen, die der Chef bezahlt, eine tolle Sache: Man hat die Möglichkeit, dazuzulernen, kann sich neues Wissen und neue Fähigkeiten aneignen und seinen Horizont erweitern.

Einige Arbeitnehmer haben jedoch kein Interesse daran und fragen sich, ob der Chef eine Weiterbildung einfach anordnen darf. Hier lautet die Antwort: Grundsätzlich darf er das. Denn während der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber weisungsberechtigt und darf anordnen, dass sich die Arbeitnehmer weiterbilden, wenn es betrieblich notwendig ist.

Die Zeit der Weiterbildung gilt dabei als Arbeitszeit. Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch aus eigener Motivation heraus weiterbildet, hat der Arbeitgeber damit nichts zu tun und muss den Arbeitnehmer dementsprechend natürlich auch nicht von der Arbeit freistellen und auch nicht für die Weiterbildungskosten aufkommen. 

Fördermöglichkeiten der berufsbegleitenden Weiterbildung

Kostenerstattung gemäß des Qualifizierungschancengesetzes 

Die erste Möglichkeit, die hier genannt werden soll, betrifft das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (kurz: Qualifizierungschancengesetz). Mit diesem Gesetz wurde zum 01. Januar 2019 eine tolle Möglichkeit der Förderung von Weiterbildung für Arbeitnehmer geschaffen (Bundesgesetzblatt 2018, Teil I Nr. 48).  

Auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes wurde es möglich, dass dem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der Kosten für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter erstattet werden. Ob Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Sie als Arbeitgeber diese Förderung erhalten, erfahren Sie beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. 

Weiterbildung während der Kurzarbeit

Eine zweite interessante Möglichkeit ist die Weiterbildung während der Kurzarbeit. Auch hier ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten und die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wurde, haben Sie gute Chancen auf Zuschüsse und Förderung durch die Agentur für Arbeit.  

Um Weiterbildungen auch für Arbeitgeber attraktiver zu gestalten, werden unter bestimmten Voraussetzungen bis vorerst Ende Juli 2024 die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern, die sich während der Kurzarbeit weiterbilden, zur Hälfte von der Agentur für Arbeit erstattet (§ 106a SGB III, Sozialgesetzbuch, Drittes Buch). Auch die Weiterbildungsmaßnahmen selbst können von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Sprechen Sie Ihre zuständige Arbeitsagentur darauf an und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.

Foto(s): ©Adobe Stock/David

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