4.684 Anwälte für Nachbar | Seite 196

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Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9515985479 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Nachbar hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen
aus 54 Bewertungen Herr Dr. Stefan Jansen wurde mir empfohlen - jetzt weiß ich auch warum! Ich habe mit Herrn Dr. Jansen sehr gute … (27.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Seidenberg
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Bei Rechtsfragen im Bereich Nachbar hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Seidenberg
aus 28 Bewertungen Keine Bewertung: Rechtsfragen unterliegen der Verschwiegenheit (27.04.2024)
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Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
Kanzlei Kerstin Sabine Kreitinger, Hauptstraße 19, 91320 Ebermannstadt 6999.5959571207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Nachbar
aus 33 Bewertungen Im Falle einer Rückzahlungsforderung für eine durch die Fluggesellschaft (wg. Corona) stornierte Flugreise hat mir … (08.04.2024)
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Rechtsanwalt Lutz Stephan Weyer
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Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Maklerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Nachbar beantwortet Herr Rechtsanwalt Lutz Stephan Weyer

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nachbar

Fragen und Antworten

  • Nachbar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nachbar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Nachbar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nachbar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nachbar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Unter Nachbar (urspr. von „nahe" und „Bauer") versteht man diejenigen Personen, welche in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnen. Nachbarn können aber auch juristische Personen sein, z.B. Betriebe oder Büros.

In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter und umfasst zumindest die gegenüber und nebenan wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern. Außerhalb von Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu 1 Kilometer betragen.

Der Begriff des Nachbarn ist im öffentlichen Baurecht, im Gegensatz zum Eigentum, nicht eindeutig definiert. Aber gerade in sachlicher bzw. räumlich-gegenständlicher Hinsicht bedarf der Nachbarbegriff der Eingrenzung. Benachbart im baurechtlichen Sinne sind alle die Grundstücke, die durch das Vorhaben selbst oder durch seine Nutzung in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen berührt werden können. Dabei ist die Art des Vorhabens, seine Größe, Ausdehnung und Höhenentwicklung und insbesondere die Intensität und Reichweite der von ihm ausgehenden Auswirkungen auf seine Umgebung von Bedeutung. Die Grund- stücke werden dabei durch ihre zivilrechtlichen Eigentümer repräsentiert, d.h. Adressaten der baurechtlichen Vorschriften sind die Eigentümer der von ihnen betroffenen Grundstücke. Wer Eigentümer eines benachbarten Grundstücks ist, ergibt sich regelmäßig aus Abteilung 1 des Grundbuches. Das öffentliche Baurecht bestimmt somit den Inhalt und Schranken des Eigentums an den von der Regelung betroffenen Grundstücke. Es ist demzufolge grundstücks- und nicht personenbezogen.

Entscheidend für die Betroffenheit als Nachbar sind zwei Elemente: Zum einen eine besondere Beziehung zu einem Grundstück und zum zweiten dessen räumliche Nähe zum Baugrundstück.

Als Eigentümer und damit als Nachbarn in personeller Hinsicht kommen somit in Betracht:

  • der Eigentümer

  • der Miteigentümer

  • der Gesamtheitseigentümer (z.B. Erbengemeinschaft)

  • der Nießbraucher

  • der Erbbauberechtigte

  • der Käufer eines Grundstückes, auf dessen Besitz sowie die Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist

  • der Inhaber beschränkt dinglicher Rechte, wie z. B. der Wohnungsberechtigte im Sinne des § 1093 BGB

Keine öffentlichen Nachbarrechte hat hingegen, wer als Mieter, Pächter usw. lediglich ein obligatorisches Recht von dem Grundstückseigentümer ableitet. Diese Personen müssen ihr Recht gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Als nur obligatorisch Berechtigter ist eine Person im Rechtssinne nicht Repräsentant des Grundstückes und damit auch nicht Adressat der grundstücksbezogenen Vorschriften des öffentlichen Baurechts.

(WEI)

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