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sehr gut
Rechtsanwältin Maral Noruzi
Noruzi Law, Rückertstraße 4, 80336 München 7118.1994000379 km
Complexity's labyrinth: each twist reveals a new answer.
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • IT-Recht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maral Noruzi hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Online-Kauf
aus 10 Bewertungen Elle est très professionnelle et elle a toujours trouvé la meilleure solution et très pratique pour mes cas juridiques … (03.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Online-Kauf

Fragen und Antworten

  • Online-Kauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Online-Kauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Online-Kauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Online-Kauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Online-Kauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Online-Kauf beschreibt einen Kauf, der über das Internet abgewickelt wird. Bekannte Online-Shops, auch Online-Versandhäuser genannt, sind beispielsweise Amazon, Zalando oder Otto. Dabei wird über das Internet bestellt und die Ware entweder vom Käufer abgeholt oder als Paket verschickt. Auch Softwarekauf ist online möglich. Dafür ist ggf. gar kein Versand notwendig, sondern die Software wird direkt als Download zur Verfügung gestellt. Online-Käufe sind aber keineswegs auf immaterielle Güter, wie Software, beschränkt. Inzwischen kann nahezu jedes Produkt im Rahmen eines Online-Kaufes erworben werden.

Online-Shop und Online-Auktion

Online-Shops wie Neckermann, Amazon oder Conrad bieten Bücher, Kleidung oder Elektroartikel an. Neben den großen Online-Shops gibt es eine Vielzahl weiterer, auch kleiner Spezialshops, die ihre Ware online verkaufen. Auch Hersteller haben oft eigene Online-Shops, in denen sie ihre Produkte verkaufen. Aber auch die Online-Auktion beispielsweise bei eBay ist ein Online-Kauf. Die Übergänge sind fließend. Bei eBay-Shop bzw. Sofortkauf handelt es sich eher um einen klassischen Online-Kauf wie bei Amazon oder Zalando. Andererseits ist eBay selbst mit der Online-Versteigerung bekannt geworden.

Rechte beim Online-Kauf

Käuferrechte wie Garantie und Gewährleistung, Nachbesserung, Rücktritt oder Schadenersatz gelten auch bei Online-Käufen. Das darüber hinaus für Online-Käufe anwendbare Fernabsatzrecht sieht einige Besonderheiten vor, insbesondere ein Widerrufsrecht bei gewerblichen Verkäufern. Innerhalb von 14 Tagen kann ein online gekaufter Artikel regelmäßig ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden.

Bezahlung und Versand beim Online-Kauf

Die Bezahlung eines online-Kaufes erfolgt meist per Banküberweisung, Kreditkarte oder ePayment. So ist insbesondere bei eBay beispielsweise der Dienst PayPal stark in das Online-Angebot eingebunden. Der Versand erfolgt regelmäßig durch ein Transportunternehmen je nach Artikel als Paket, Päckchen oder Brief.

Gefahren beim Online-Kauf

Um Betrug, beispielsweise durch Nichtlieferung, zu vermeiden, kann beispielsweise bei eBay nach dem Kauf eine Bewertung des Vertragspartners abgegeben werden. So können weitere Käufer vor einem möglichen Betrüger gewarnt bzw. über sehr gute, schnelle und freundliche Verkäufer informiert werden. Bei anderen Online-Shops sollte auf das Impressum geachtet und ggf. Vorkasse vermieden werden. Aufgepasst werden muss außerdem bei Geschäften mit Händlern im Ausland. Hier muss der Online-Käufer ggf. noch Zoll bezahlen.

(ADS)

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