1.472 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gamze Duman
sehr gut
Rechtsanwältin Gamze Duman
Kunut Kanzlei, Muratpaşa Mahallesi Çatalköprü Caddesi Çoruh İş Hanı, 7, 07050, Antalya, Türkei 9116.6761246299 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gamze Duman gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Frau Duman ist sehr hilfsbereit und sehr kompetent! Eine sehr gute Anwältin! Frau Duman hat uns vor geraumer Zeit bei … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike John
Rechtsanwältin Heike John
Kanzlei Heike John, Belliner Straße 29, 17373 Ueckermünde 6942.9429205594 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Heike John
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Kanzlei Stephan Reiffen, Wittgasse 9, 94032 Passau 7210.7489021743 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Geipel
Rechtsanwältin Melanie Geipel
Kanzlei Melanie Geipel, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.549894504 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Melanie Geipel
(25.02.2023) alle Antworten sehr kompetent, vorausschauend und zufriedenstellend
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff
BRR Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Viktoria-Luise-Platz 7, 10777 Berlin 6972.6206109231 km
BRR Baumeister Rosing zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Unsere Mission: Ihre Verbraucherrechte effektiv und unkompliziert durchzusetzen.
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
(03.03.2022) Gute Zusammenarbeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Damian Matthias Guggenberger
Rechtsanwalt Damian Matthias Guggenberger
Guggenberger & Philipp Anwaltskanzlei, Stadtmauerstr. 5, 72764 Reutlingen 6949.0895963903 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Damian Matthias Guggenberger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
Rechtsanwälte Roling und Partner, Schloßstr. 20a, 49074 Osnabrück 6672.1977344652 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
aus 5 Bewertungen Sehr kompetentes und fachliches Auftreten (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels
Kanzlei Ines Hemme-Oels, Jungfernstieg 48, 20354 Hamburg 6719.5857033152 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels gerne zur Verfügung
aus 97 Bewertungen Frau Hemme-Oels hat auch mich und einige Kollegen bei einer durch Standortschließung begründete Kündigung kompetent … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sämannstr. 9, 82166 Gräfelfing 7110.1891051872 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
(03.04.2020) RA Köhne hat sehr schnell und unkompliziert die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Haardt
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Haardt
Rechtsanwalt Haardt, Wittener Straße 2, 44789 Bochum 6663.4872274377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Haardt gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und kurzfristige Rückmeldung zwischen Weihnachten und Neujahr! (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Rothholz
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Rothholz
Kanzlei Rothholz, Wittenbergplatz 2, 10789 Berlin 6972.3982200818 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Rothholz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 73 Bewertungen Ich bin begeistert von Herrn Rothholz. Sehr sympathisch und verständnisvoll. Die Kommunikation mit der Kanzlei war … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
sehr gut
Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
Kanzlei Nurkovic, Langenstraße 36, 28198 Bremen 6675.1852614076 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Aldin Nurkovic gerne zur Verfügung
aus 179 Bewertungen Herr Nurkovic vertrat mich in einer Schadenersatz-Angelegenheit. Super zuverlässige Beratung, unkomplizierter Kontakt … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andree Scharnagl
sehr gut
Rechtsanwalt Andree Scharnagl
SCHARNAGL & LUTZ, Daimlerstr. 3, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.2701985078 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andree Scharnagl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 34 Bewertungen Sehr kompetente Beratung. Herr Scharnagel hat mir Möglichkeiten aufgezeigt wie meine Angelegenheit rechtsicher … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Janßen
Kanzlei Birgit Janßen, Hegelallee 57, 14467 Potsdam 6961.5042251603 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Janßen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Schnelle Bearbeitung (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Röthemeyer
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Röthemeyer
Anwaltskanzlei Frank Röthemeyer, Friedrichstr. 28, 72336 Balingen 6938.4597715307 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Röthemeyer
aus 25 Bewertungen Herr Röthemeyer ist ein sehr empfehlenswerter Rechtsanwalt. Ich habe sehr schnelle Hilfe erhalten, was in der … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Quohs
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Quohs
PBWG Pering & Partner, Am Yachthafen 7, 16761 Hennigsdorf 6957.7119627632 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Quohs gerne zur Verfügung
aus 34 Bewertungen Gute Kommunikation zwischen Anwalt und Mandat, meine zukünftige erste Wahl. (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
Rechtskontor Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg 6717.067435135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 128 Bewertungen Danke für Ihre Hilfe und Mühe ! Habe nichts zu bemängeln. Alles läuft digital per Mail und Telefon. Ist einfach und … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
Rechtsanwaltskanzlei Jan Barthel, LL.M. oec., Heichelheimer Hauptstraße 27, 99439 Am Ettersberg 6935.5454340012 km
Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
aus 59 Bewertungen Rundum erstklassige Beratung und Durchsetzung meiner Ansprüche. Herr Barthel hat sich empatisch und vorausschauend um … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Christoph Schmidt, Westenhellweg 85-89, 44137 Dortmund 6675.9590650196 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schmidt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 43 Bewertungen Herr Schmidt ist so kompetent, hilfsbereit, menschlich, freundlich und man fühlt sich sehr gut beraten, er hilft … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Höhl
Rechtsanwalt Joachim Höhl
Kanzlei Joachim Höhl, Am Seeufer 30, 40880 Ratingen 6648.907284121 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Höhl
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hans Paul
Paul & Partner, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden 7082.3765903417 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Hans Paul unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahr LL.M.
Rechtsanwalt Daniel Mahr LL.M.
Rechtsanwälte Mahr Hannen Partnerschaft mbB, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf 6649.4918734484 km
Fachanwalt Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Mahr LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jella Forster-Seher
sehr gut
Rechtsanwältin Jella Forster-Seher
SFW Baumeister & Partner Rechtsanwälte GmbB, Königstraße 27, 70173 Stuttgart 6930.9820676504 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Jella Forster-Seher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Ich hatte einen reibungslosen und vor allem erfolgreichen Kontakt zur Anwältin und würde diese jederzeit wieder als … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Pfennig
Rechtsanwalt Dr. Christian Pfennig
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Pfennig
(02.02.2017) In einer Verkehrsunfallsache gab es Unklarheiten in der Schuldfrage. RAE Dr. Pfennig pp. haben am Tag der …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.