1.481 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll
Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll
Rechtsanwälte Schmitz-Kröll & von Saint-George, Sachsenring 38, 50677 Köln 6675.5491214323 km
Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
(16.12.2020) Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion auf meine Anfrage und dazu folg. ausführliche Stellungnahme! Ihre Antwort war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen, Bornstraße 1, 56370 Gutenacker 6767.7741447753 km
Juristische Beratung für kleinere und mittelständische Unternehmen, Privatiers und für Sie ganz individuell.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Muhr LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Muhr LL.M.
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstraße 19-23, 63719 Aschaffenburg 6862.0080804377 km
Vom Schlimmsten ausgehen und das Beste rausholen; ich helfe Ihnen mit meiner Kompetenz, Erfahrung, absolutem Einsatz, Optimismus und Humor, juristisches Ungemach zu überstehen.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Muhr LL.M.
aus 47 Bewertungen Eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung durch einen sympathischen Rechtsanwalt. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges
Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges
Anwaltskanzlei Dr. Junge-Ilges, Mainzerhofstraße 1, 99084 Erfurt 6921.7386202398 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges
aus 5 Bewertungen Herr Dr. Junge-Ilges betreut meinen medizinrechtlich, äußerst schwierigen Fall mittlerweile seit knapp 4 Jahren. … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Fleßer
sehr gut
Rechtsanwalt Arne Fleßer
Stein Rechtsanwälte Steuerberater, Stammstraße 82, 50823 Köln 6672.572789234 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Fleßer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich mit meinem Anliegen ernst genommen, erhielt eine gute Beratung und konnte dem genannten Honorar ohne … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan
Kanzlei Dr. Halil Arslan, Rathausstraße 27, 6900 Bregenz, Österreich 7039.6424930981 km
"Ich lege Wert auf Qualität und Perfektion in allen Bereichen des Lebens. Dies gilt umso mehr für meine anwaltliche Tätigkeit."
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
(19.12.2023) Ich bin mit dem Beratungsgespräch in meiner Versicherungs-Sache, mit Herrn Dr. Halil Arslan sehr zufrieden. Er ist …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Rechsanwaltskanzlei Goymann & Neuberger, Hauptstraße 3, 63808 Haibach 6866.5833896957 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Kühnke
Rechtsanwältin Simone Kühnke
Rechtsanwaltskanzlei Ross & Kühnke, Eckardtstr. 48a, 58453 Witten 6674.3080856852 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Kühnke im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
(10.07.2017) Frau Kühnke hat mich sehr gut vertreten. Kurzfristige Termine waren jederzeit möglich. Gute telefonische …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
ZAK - Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 127 Bewertungen Mit Engagement und Kreativität bei gleichzeitiger Vorsicht hat Herr Zemann die Sache schließlich zu einem Erfolg … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer
sehr gut
Kanzlei Pfeffer, Wickrather Straße 25, 41236 Mönchengladbach 6631.5083677564 km
„Durch Einfühlungsvermögen, unternehmerische und juristische Kompetenz zu wirtschaftlich vernünftigen Lösungen für den Mandanten.“
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer
aus 146 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Pfeffer ist äußerst kompetent und sehr fix und zielorientiert in ihrer Arbeitsweise. Ich kann sie … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
RMA|Studio Legale, Via Visconti di Modrone, 18, Mailand, Italien 7122.228091596 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
aus 14 Bewertungen Da ich einen offiziellen Vertrag mit dem italienischen Unternehmen abschließen musste,brauchte ich einen Anwalt der … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Farsad Saghafi
sehr gut
Kanzlei Saghafi, Annastrasse 0, 34119 Kassel 6809.4864829945 km
Recht Einfach
Sportrecht • Arbeitsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Farsad Saghafi
aus 13 Bewertungen Herr Saghafi hat mich sehr gut beraten und darüber hinaus viel unterstützt! Der nimmt sich Zeit und gibt sehr … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Üretmen, Königstr. 56, 33098 Paderborn 6743.5894787404 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
aus 41 Bewertungen Frau Üretmen hat uns als Unterbevollmächtigte hier vor Ort in Paderborn gegen unsere ehemaligen Vermieter in einer … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Hällmayer
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz Hällmayer
HÄLLMAYER Anwaltskamzlei, Adamstraße 4, 80636 München 7116.8746086209 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Hällmayer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 20 Bewertungen Herr Hällmayer ist ein sehr angenehmer und kompetenter Gesprächspartner. Vom Erstkontakt bis zum Ende unserer … (28.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Can Kaya
sehr gut
Rechtsanwalt Can Kaya
Warm & Kollegen Rechtsanwälte, Detmolder Str. 204, 33100 Paderborn 6743.7306285336 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Can Kaya ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 35 Bewertungen Sehr freundlicher, kompetenter, fachlicher und gewissenhafter Umgang mit mir und meinem Anliegen haben zu einem sehr … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Haselmann
sehr gut
Hasel Law, Arndtstr. 39, 10965 Berlin 6976.2375059599 km
Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roman Haselmann
aus 16 Bewertungen Nachdem ich mein Problem über die Website von anwalt.de geschildert habe, hat mir Herr Haselmann eine sehr schnelle … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Planen - Schützen - Vererben
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M. bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hans Paul
Paul & Partner, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden 7082.3765903417 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Hans Paul ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwaltskanzlei Spiertz, Tassilostr. 24 A, 82131 Gauting 7109.6884011392 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marina Spiertz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève, Fredericiastraße 12, 14050 Berlin 6968.1727126505 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, habe nach einem Telefoniert einen Termin bekommen. Schnelle Arbeit. Eine Anwältin, der ich … (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Becker
Kanzlei für Straf- und Jugendstrafverfahren, Aachener Straße 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Verteidigung im Straf- und Jugendstrafverfahren
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Becker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 30 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Becker sehr dankbar. Er hat mich bei jedem Schritt begleitet und dafür gesorgt, dass ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
sehr gut
Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
Rechtsanwälte Zinner Lang & Breustedt Enger, Schiffstraße 8, 91054 Erlangen 6998.6914484746 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
aus 16 Bewertungen Herr Zinner hat gut und umsichtig beraten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Siegl
Rechtsanwalt Daniel Siegl
Schmidt & Siegl, Hölscherstr. 4, 45894 Gelsenkirchen 6648.0181492546 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Siegl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Felizia Weiser
Rechtsanwältin Antje Felizia Weiser
Anwaltsbüro Antje Felizia Weiser, Teltower Damm 215, 14167 Berlin 6973.0183993762 km
Wir kümmern uns, wenn es in persönlichen Dingen einmal kompliziert wird.
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Felizia Weiser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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