870 Anwälte für Sonderausgaben | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Lübbing
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Lübbing
Rechtsanwalt Ulrich Lübbing Fachanwalt für Steuerrecht, Salzmarkt 14, 87600 Kaufbeuren 7073.7884814483 km
Gründlich, hartnäckig, zielstrebig, konziliant im Umgang, aber auch hart in der Sache, nicht streitlustig , aber streitbar. Verbindlich. Unabhängig. Ich begleite Mandanten auf kurzen und langen Wegen.
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Lübbing unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Sonderausgaben
aus 15 Bewertungen Herr Lübbing versteht es anschaulich und präzise die Probleme der Erfolgsaussichten über mehrere Instanzen darzulegen. (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Semmler
Rechtsanwalt Thomas Semmler
Semmler Rechtsanwalt / Fachanwalt, Danzstr. 12, 39104 Magdeburg 6893.8524030664 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Sonderausgaben bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Semmler
aus 6 Bewertungen Erst durch die fachliche Unterstützung durch Herrn Semmler, kam Bewegung in die Schadensregulierung. Wir danken … (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eugen Balin LL.M.
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Rechtsanwalt Eugen Balin LL.M.
Anwaltskanzlei BALIN LEGAL, Esplanade 40, 20354 Hamburg 6719.5714177382 km
Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Eugen Balin LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Sonderausgaben
aus 27 Bewertungen hat sich schnell gemeldet und zeit für ein längeres Telefonat genommen. (14.12.2023)
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Rechtsanwalt Julian Ott
Klier & Ott, Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 6973.2528151671 km
Fachanwalt Steuerrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Sonderausgaben steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Ott gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Schöpke
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Schöpke
Rechtsanwaltkanzlei Schöpke, Einumer Straße 3, 31135 Hildesheim 6792.8786860352 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Schöpke im Bereich Sonderausgaben bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen Herr Schöpke war stets professionell und hat nie den Klienten hinter dem Fall vergessen. Wir wurden stets per … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Benjamin Schäfer LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Benjamin Schäfer LL.M.
WSR Wörner Schäfer Rückert | Anwälte • Notare, Wertherstr. 14a, 35578 Wetzlar 6791.3314783812 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Sonderausgaben bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Benjamin Schäfer LL.M.
(07.04.2020) Wir haben mit meinen Eltern einen Termin in der Kanzlei wegen einer Überschreibung einer Immobilie. Sehr kompente …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sonderausgaben

Fragen und Antworten

  • Sonderausgaben: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sonderausgaben umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sonderausgaben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sonderausgaben: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sonderausgaben sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Sonderausgaben mindern ähnlich wie außergewöhnliche Belastungen aufgrund bestimmter sozialpolitischer und steuerpolitischer Gründe das zu versteuernde Einkommen. Dabei hat vor allem das Alterseinkünftegesetz, das die schrittweise vollständige nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften unter entsprechender Steuerbefreiung entsprechender Vorsorgeaufwendungen bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat, viele Änderungen gebracht. Gleichzeitig haben sich die bestehenden Regelungen dadurch erheblich verkompliziert. Im Einzelfall kann es sich je nach den Umständen des Einzelfalls statt um Sonderausgaben auch um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handeln.

Vorsorgeaufwendungen

Altersvorsorge

Als Sonderausgaben können Steuerpflichtige im Rahmen der Steuererklärung bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag, der bei zur Zusammenveranlagung führender Ehe bzw. Lebenspartnerschaft das Doppelte beträgt, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, der Künstlersozialversicherung, bei der Tätigkeit beispielsweise als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater an berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in eine seit 2005 bestehende kapitalgedeckte Altersversorgung - Riester-Rente oder Rürup-Rente - das zu versteuernde Einkommen mindern. Eine Vorsorgepauschale, die einen Mindestbetrag an Vorsorgeaufwendungen festlegt, begrenzt die Vorsorgeaufwendungen dabei nach unten. Die entsprechenden Aufwendungen zur Altersvorsorge werden auch als Basisvorsorge bezeichnet.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Des Weiteren lassen sich zumindest eingeschränkt Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Arbeitslosenversicherung, Sonderleistungen einer privaten Krankenversicherung, Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung oder Versicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit und Berufsunfähigkeit, Zahlungen an eine bloße Risikolebensversicherung oder sonstige Lebensversicherung, wenn Letztere vor 2005 abgeschlossen wurde und erste Beitragszahlungen entsprechend begonnen haben. Außerdem Beiträge zu einer privaten Haftpflicht, darunter auch zu der im Rahmen der Kfz-Versicherung vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und nicht zuletzt Kosten eines zum Zwecke der Absicherung gegen Risiken der Tierhalterhaftung abgeschlossener Haftpflichtschutzes. Ebenso stellen Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung Sonderausgaben dar.

Unterhaltsleistungen und Versorgungsleistungen

Nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist ein Partner häufig dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. Solche Unterhaltsleistungen stellen Sonderausgaben dar. Kinderfreibeträge verhindern hingegen, dass das auch für Kindesunterhalt gilt.

Des Weiteren unterfallen aber bestimmte aufgrund besonderer Verpflichtung lebenslang und wiederkehrend zu erbringender Versorgungsleistungen dem Sonderausgabenbegriff.

Ausbildungskosten, Kirchensteuer, Spenden,

Weitere Sonderausgaben können Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die gezahlte Kirchensteuer sowie Spenden darstellen. Außerdem sind auch gewisse Kosten für den Besuch einer privaten Schule durch ein eigenes Kind - Stichwort Schulgeld - wie auch anteilige Kosten der Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar.

(GUE)

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