4.712 Anwälte für Sorgerecht | Seite 197

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Rechtsanwältin Sabine Regehr-Skopnik
Kanzlei Regehr-Skopnik, Ladeholzstraße 2, 31319 Sehnde 6784.8855062548 km
Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Regehr-Skopnik - Ihr juristischer Beistand im Bereich Sorgerecht
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Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka
HEGH Rechtsanwälte, Lederergasse 18, 4020 Linz, Österreich 7278.5473356796 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Sorgerecht bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka
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sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schubert
Biesdorf, Kram & Partner, Eurener Str. 33, 54294 Trier 6716.1817894139 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schubert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Sorgerecht
aus 71 Bewertungen Top Beratung (16.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Veiko Römer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Sorgerecht
aus 19 Bewertungen Nach 6 Jahren und einigen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Herrn Römer kann ich ihn nur weiter empfehlen. (12.04.2024)
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Kanzlei Vera Krug von Einem, Robert-Koch-Str. 2, 37075 Göttingen 6824.8392201417 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mediation • Pferderecht
Rechtsanwältin Frau Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Sorgerecht
aus 34 Bewertungen Klar im Kopf, fokussiert auf die gestellte Frage, ohne das Umfeld der Problematik auszublenden, kein Blatt vor'm … (30.11.2022)
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Rechtsanwältin Kerstin Schlee
Kanzlei Kerstin Schlee, Wilhelm-Schall-Str. 2b, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser 6904.7454520832 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Schlee ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Sorgerecht gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Höchstprofessionell, kompetent, erfahren, klug, ehrlich und zuverlässig, hat mich die Rechtsanwältin Kerstin Schlee … (26.03.2024)
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Kanzlei Emanuel Beierlein, Annastr. 12, 86150 Augsburg 7062.8493236007 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Sorgerecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Emanuel Beierlein
(30.12.2022) Sehr kompetent, freundlich und schnell. Danke
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Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
VICARII Rechtsanwälte, Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart 6932.0831894312 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Sorgerecht gerne behilflich
aus 21 Bewertungen Hat mir bei meiner Scheidung sehr kompetent, transparent und erfolgreich geholfen. Auf jeden Fall weiterzuempfehlen! (24.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sorgerecht

Fragen und Antworten

  • Sorgerecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sorgerecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sorgerecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sorgerecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sorgerecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Unter dem Begriff des Sorgerechts versteht man in erster Linie die elterliche Sorge für die eigenen Kinder. Das Sorgerecht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder verpflichtet die Eltern, umfassend für das Wohl des Kindes zu sorgen. Das elterliche Sorgerecht setzt sich somit zusammen aus der sogenannten Personensorge (Sorge für die Person des Kindes selbst), die das Erziehungsrecht einschließt, und der Vermögenssorge (Sorge für das Vermögen des Kindes). Verbunden mit dieser Pflicht zur Sorge ist auch das Recht der Eltern, dieses Recht nur selbst auszuüben. Eltern können auf ihr Sorgerecht nicht verzichten, sie können jedoch die Ausübung des Sorgerechts anderen übertragen.
 
Das Wohl des Kindes

Bei der Pflege und Erziehung des Kindes müssen die Sorgeberechtigten auf die individuellen Fähigkeiten und Neigungen des Kindes eingehen und das zunehmende Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen (Erziehungsrecht). D.h. dem Kind sollen im angemessenen Rahmen altersgerecht zunehmende Freiheiten eingeräumt werden. Das Kind soll auch seinem Alter entsprechend bei Entscheidungen der elterlichen Sorge (z.B. Schulbesuch, Ausbildung, Taschengeld usw.) mit einbezogen werden.
 
Zum Wohl des Kindes gehört der Umgang mit beiden Elternteilen, was insbesondere bei getrennt lebenden Elternteilen oftmals zu Konflikten führen kann, im Interesse des Kindes jedoch eingehalten werden muss. Ebenso muss das Kind auch Umgang mit dritten Personen haben, wie etwa Großeltern, gleichaltrigen Freunden, Schulkameraden u.a., damit eine normale Sozialisierung des Kindes stattfindet.
 
Keine Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern

Ursprünglich war das Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich geregelt. Das Sorgerecht für nichteheliche Kinder fiel grundsätzlich der Mutter des Kindes zu, der leibliche Vater hatte keinerlei Recht.

Durch das Kindschaftsreformgesetz von 1997 ist diese Ungleichbehandlung beseitigt worden. Das Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind kommt den beiden leiblichen Eltern auch dann gemeinschaftlich zu, wenn sie nicht verheiratet sind und erklären, dass sie die Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Diese Erklärung muss persönlich abgegeben werden, ohne Bedingungen oder Befristungen erklärt sein und öffentlich beurkundet werden, z.B. beim Jugendamt oder vor einem Notar. Die Erklärung kann man bereits vor Geburt des Kindes abgeben. Heiraten die leiblichen Eltern nach der Geburt des Kindes erhalten sie ebenfalls das gemeinschaftliche Sorgerecht.

Wird keine gemeinschaftliche Sorgeerklärung abgegeben, so fällt das alleinige Sorgerecht der Mutter zu. Der Vater kann jedoch beantragen, dass das Familiengericht ihm die elterliche Sorge ganz oder auch teilweise allein überträgt, wenn es dem Wohl des Kindes dient.
 
Gemeinschaftliche elterliche Sorge

Wenn die Eltern die gemeinschaftliche Sorge für das Kind tragen, so müssen sie in allen das Kind betreffenden Dingen grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Sie können sich jedoch gegenseitig auch ermächtigen, auch allein handeln zu dürfen. Davon geht man in der Regel bei den alltäglichen Angelegenheiten aus (z.B. Bekleidung, Schulbedarf, Mahlzeiten). Sind sich die Eltern einmal nicht einig, so sind sie jedenfalls verpflichtet, eine Einigung zu versuchen. Wenn dies in einer wichtigen Angelegenheit, die von erheblicher Bedeutung für das Kind ist (z.B. Entscheidung über die weitere Schulausbildung) nicht gelingt, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil allein übertragen. Das Familiengericht darf jedoch nicht selbst entscheiden.

Wenn Gefahr im Verzug droht, darf jeder Elternteil alleine entscheiden und alle für das Kindeswohl notwendigen Handlungen vornehmen, so etwa bei einer plötzlichen Erkrankung: Der Elternteil in dessen Obhut das Kind gerade ist darf es zum Arzt/ins Krankenhaus bringen und allein einer dringenden ärztlichen Behandlung zustimmen.

In solchen Fällen muss der andere Elternteil aber unverzüglich informiert werden.
 
Entziehung des elterlichen Sorgerechts

Das elterliche Sorgerecht kann nur in besonderen Ausnahmefällen und nur zum Wohle des Kindes einem Elternteil entzogen werden. Das Familiengericht ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen wahren und das Kind vor Vernachlässigung schützen.

Bevor jedoch die gesamte Personensorge entzogen wird, kann es das Sorgerecht in bestimmten Punkten entziehen oder andere Maßnahmen treffen (z.B. öffentliche Erziehungshilfe. Ebenso wie die Entziehung des gesamten Sorgerechts darf eine Trennung des Kindes (Unterbringung bei Pflegeeltern, Erziehungsanstalt) von seinen Eltern nur erfolgen, wenn es nicht auf andere Weise vor Gefahren geschützt werden kann.
 
Sorgerecht bei Ausfall der Eltern

Fällt bei der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge ein Elternteil vorübergehend (z.B. wegen Krankheit) oder endgültig (z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit, Tod) aus, ist der verbleibende Elternteil alleine sorgeberechtigt.

Entfällt die bisher allein sorgeberechtigte, nichteheliche Mutter, so ist dem Vater das Sorgerecht zu übertragen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Gleiches gilt, wenn nach der Scheidung nur ein Elternteil das Sorgerecht vom Gericht zugesprochen bekommen hatte.
Stiefeltern oder Pflegeeltern oder andere Bezugspersonen des Kindes erhalten in einem solchen Fall grundsätzlich kein Sorgerecht. Der nun allein sorgeberechtigte Elternteil darf ihnen jedoch das Kind nicht einfach entziehe, v.a. wenn es mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Das Familiengericht kann dann den Verbleib des Kindes dort anordnen., wenn sonst gegen sein Wohl verstoßen würde.
 
Ende des elterlichen Sorgerechts

Grundsätzlich endet die elterliche Sorge mit dem Zeitpunkt, zu dem das Kind volljährig wird. Sie endet aber auch bei Freigabe des Kindes zur Adoption oder wenn das Kind heiratet. Bei Heirat (ab 16 Jahre möglich) geht die Personensorge auf den volljährigen Ehegatten über.

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