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Info Sterbehilfe

Sterbehilfe

Begriff

Der Begriff Sterbehilfe wird abgeleitet von dem griechischen Wort Euthanasie, was leichter und/oder schöner Tod bedeutet. Allerdings wird die Bezeichnung Euthanasie in Deutschland, welche zur Zeit des Nationalsozialismus missbraucht worden ist, so gut wie nicht verwendet.

Sterbehilfe unterstützt die Herbeiführung des eigenen Todes durch eine weitere Person und bezeichnet alle Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben, auch wenn der Sterbeprozess schon begonnen hat, bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen reichen.

Von der Sterbehilfe profitieren wollen einerseits unheilbar Kranke im Endstadium des Lebens, aber andererseits auch solche Personen, die sich noch nicht selbst zum Sterbewunsch geäußert haben und dies aufgrund ihrer Krankheit auch nicht mehr können. Diese Ausweitung der Sterbehilfe ist heutzutage noch umstritten.

Unter dem Begriff Sterbehilfe wird die Betreuung Sterbender und die Sterbehilfe im engeren Sinn verstanden und es lassen sich dabei drei Abstufungen unterscheiden:

  • aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen)

  • passive Sterbehilfe (Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Beatmung usw.)

  • indirekte Sterbehilfe (medikamentöse, mit einer unbeabsichtigten Beschleunigung des Sterbens einhergehende Schmerzlinderung)

Die aktive Sterbehilfe ist die Durchführung von lebensverkürzenden Maßnahmen auf Grund des tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nach § 216 StGB verboten und weltweit nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt.

Unter passiver Sterbehilfe versteht man das Nichtergreifen oder Nichtfortführen lebenserhaltender Maßnahmen aus ethischen, medizinischen und humanitären Gründen bei solchen Personen, bei denen vorbereitende Gespräche nicht möglich waren oder keine Patientenverfügung vorliegt.

Bei der indirekten Sterbehilfe werden solche Medikamente zur Linderung von Beschwerden eingesetzt, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen können. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphin im Endstadium einer Krebserkrankung.

Zu unterscheiden ist die Sterbehilfe von

  • der Beihilfe zur Selbsttötung

  • dem ärztlichen Behandlungsabbruch auf Verlangen des betroffenen Patienten

  • dem Ausschalten von Geräten oder das Unterlassen von Reanimationsversuchen nachdem der Hirntod bereits eingetreten ist

  • der Hilfe im Sterbeprozess durch ein Verabreichen von Medikamenten, die schmerzstillend sind und das Leben nicht vorsätzlich verkürzen

Rechtliches

In Deutschland gibt es noch kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. Allerdings hat sich der 66. Deutsche Juristentag am 20. September 2006 mit großer Mehrheit für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ausgesprochen. Schließlich hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts“ zugestimmt und damit den WEG für verbindliche Patientenverfügungen frei gemacht.

 


 


 
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