220 Anwälte für Tierarzthaftung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums TierPferderecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Leitherer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Tierarzthaftung
(26.05.2022) Habe vollstes Vertrauen in Jutta Leitherer
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Der Tieranwalt | Anwalt für Tierrecht - bundesweit, Raiffeisenstrasse 23a, 55270 Klein-Winternheim 6805.935492109 km
Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums TierPferderecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Tierarzthaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Ackenheil gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Super Anwaltskanzlei mit super Rechtsanwälten! Fachlich sehr kompetente und gute Rechtsberatung. Rechtsanwalt … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nauck
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Nauck
Wöhlermann, Lorenz & Partner, Torgauer Str. 44-47, 04916 Herzberg/Elster 7012.6162762926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht
Im Bereich Tierarzthaftung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sandra Nauck
aus 11 Bewertungen Wir sprechen die gleiche Sprache und die Beratungen sind für mich verständlich und und nachvollziehbar (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Tierarzthaftung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierarzthaftung

Fragen und Antworten

  • Tierarzthaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierarzthaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierarzthaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierarzthaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierarzthaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Im Rahmen der Tierarzthaftung muss der Tierarzt für Fehler einstehen, die er im Rahmen der Begutachtung oder Behandlung eines Tieres verursacht hat. Aus Haftungssicht kommt es zunächst nicht darauf an, ob es sich dabei um ein Haustier oder ein Nutztier handelt. Dies spielt an anderer Stelle eine Rolle, wenn es beispielsweise um die Bemessung von Schadensersatz geht. 

Der Behandlung in der Tierarztpraxis liegt ein Vertrag zugrunde, der keiner bestimmten Form bedarf und auch durch konkludentes, also schlüssiges Verhalten, zustande kommt. Welche Vertragsart konkret vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und wird von Juristen nicht einheitlich beantwortet. Bei einer Impfung kann davon ausgegangen werden, dass ein Behandlungserfolg erwartet wird und somit ein Werkvertrag anzunehmen ist. Bei einer Notoperation eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Hundes ist allerdings nicht immer klar, ob man eine vollständige Heilung erwarten darf. In letztem Fall würde ein Dienstvertrag vorliegen.

Je nach Vertragsart im konkreten Fall kann der Tiereigentümer bei einem Mangel Nachbesserung verlangen und den Tierarzt unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dazu auffordern. Kommt der Tierarzt dem nicht nach, muss er die Kosten für die Behandlung bei einem anderen Veterinär tragen. Ist wegen des Pfusches des Tierarztes die Vertrauensgrundlage so gestört, dass dem Eigentümer des Tieres nicht mehr zugemutet werden kann, sein Tier von diesem Veterinär behandeln zu lassen, kann gleiches gelten.

Einem Tierarzt kann bereits beim Ankauf eines Tieres - bei der sogenannten Ankaufsuntersuchung - bei der Begutachtung ein Fehler unterlaufen. Ist dieser für einen Schaden ursächlich, löst das die Tierarzthaftung aus. Allerdings liegt die Beweislast hier beim Tiereigentümer, wenn der sich auf die fehlerhafte Begutachtung beruft. In aller Regel wird dieser Nachweis nur über ein entsprechendes Sachverständigengutachten zu führen sein.

Bei der Behandlung eines Tieres kann ebenfalls eine Tierarzthaftung eintreten. In gewissem Sinn muss der Veterinär über Risiken der konkreten Behandlungsmaßnahmen aufklären, allerdings nicht so umfassend, wie das insbesondere in der Humanmedizin der Fall ist. Auch für einen Diagnosefehler muss er gegebenenfalls haften. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Tierarzt besteht, wenn er nicht die sicherste oder risikoärmste Behandlungsmethode wählt oder den Eingriff nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Lehre und Praxis durchführt (lat.: lege artis).

Weitere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tierarzthaftung können zum Beispiel beim Haftungsausschluss auftauchen. Ein auf das Tierrecht spezialisierter Anwalt kann beiden Seiten helfen, ob es nun um die vertragliche Absicherung des Tierarztes mit AGB oder Individualvertrag oder den Kunden geht, dessen Tier nicht fachgerecht behandelt wurde.

(WEL)

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