4.683 Anwälte für Vaterschaftstest | Seite 196

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Rechtsanwältin Iris Renner
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Rechtsfragen im Bereich Vaterschaftstest beantwortet Frau Rechtsanwältin Iris Renner
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Rechtsanwalt Hanns Peter Faber
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Herr Rechtsanwalt Hanns Peter Faber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vaterschaftstest
aus 8 Bewertungen Herr Faber beriet mich in allen Belangen sehr rational. Seine Menschlichkeit ließ stets eine angenehme … (20.10.2023)
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sehr gut
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Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Vaterschaftstest bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Lang
aus 20 Bewertungen Aile birleşiminde İstanbul konsolosluğuna A1 seviyesinde Almanca sözlü sınavda 21 soru soruldu hepsine doğru cevap … (13.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vaterschaftstest

Fragen und Antworten

  • Vaterschaftstest: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vaterschaftstest sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vaterschaftstest: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vaterschaftstest umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vaterschaftstest und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Der Begriff Vaterschaftstest wird umgangssprachlich für den offiziellen Begriff Abstammungsgutachten verwendet. Hintergrund ist, dass in der Regel die Klärung der Vaterschaft angestrebt ist, der Anteil der Überprüfung der Vaterschaft im Rahmen der Abstammungsgutachten beträgt nahezu 100 %. Der Mann, dessen Vaterschaft überprüft wird, wird Putativvater genannt.

Für die Feststellung der Vaterschaft existieren diverse Methoden, wobei die DNA-Analyse die sicherste und modernste Methode ist: Es werden nicht codierte Bereiche der DNA analysiert, die meist aus Zellen der Mundschleimhaut isoliert wird. Bei sog. Blutgruppentests wird anhand der Blutgruppen der Mutter, des Putativvaters und des Kindes analysiert, ob eine Vaterschaft möglich ist, da nach den Regeln zur Blutgruppenvererbung bestimmte Ergebniskombinationen ausgeschlossen sind. Bei sog. serologischen Untersuchungen werden Blutbestandteile wie HLA-Antigene etc. analysiert und verglichen. Bei der sog. Plausibilitätsprüfung werden äußere Merkmale verglichen (Augenfarbe, Kopfform etc.) und so die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft bewertet.

Die Rechtsprechung beschäftigte sich zu diesem Thema bis vor einigen Jahren vor allem mit der Verwertbarkeit sog. heimlicher Vaterschaftstests in gerichtlichen Verfahren (meist streitiger Kindesunterhalt). Hierbei widerstritten vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Beteiligten (Mutter, möglichem Vater und Kind). Die Problematik heimlicher Vaterschaftstests hat sich durch das Inkrafttreten des Gendiagnostik-Gesetzes 2010 erledigt. Danach ist inzwischen für eine DNA-Untersuchung die Zustimmung aller Betroffenen nötig, damit der Test gerichtlich verwertbar ist. Ein Verstoß gegen das Gesetz – ein heimlicher Vaterschaftstest z. B. – kann auf Antrag als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Zustimmung zur Untersuchung (§ 1598a BGB), ohne dass gleichzeitige Anfechtung der Vaterschaft erforderlich ist oder ein Anfangsverdacht bestehen muss.

(LOE)

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