248 Anwälte für Veränderungssperre | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Thomas
Rechtsanwältin Regina Thomas
Kanzlei Regina Thomas, Ritterstr. 8, 61118 Bad Vilbel 6825.8679093657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Regina Thomas unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Veränderungssperre
(22.03.2021) Frei nach dem Motto:" Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!" Hätte auch gut die Anwältin der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll
Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll
Kanzlei Sproll Rechtsanwälte, Landsberger Straße 155, 80687 München 7116.0153806343 km
Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Veränderungssperre gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
Rechtsanwaltskanzlei Brehm, Bahnhofstrasse 17, 66740 Saarlouis 6747.3797370078 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Veränderungssperre
aus 71 Bewertungen Frau Brehm stand mir in einer privatrechtlichen Angelegenheit mit fachlich hervorragender, themenübergreifender … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven M. Laube
sehr gut
Rechtsanwalt Sven M. Laube
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Juristische Fragen im Bereich Veränderungssperre beantwortet Herr Rechtsanwalt Sven M. Laube
aus 19 Bewertungen wir haben uns zum zweiten mal an die Kanzlei gewendet. Insbesondere Herr Laube hatte uns schon einmal mit Erfolg … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Engelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Engelmann
ENGELMANN LEGAL, Franz-Groedel-Str. 8, 61231 Bad Nauheim 6815.5397430971 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Veränderungssperre hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Engelmann
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Engelmann hat mich zu meinen Fragen bezgl. einer Angelegenheit im Grundstücksrecht sehr gut und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hering
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hering
Rechtsanwalt Andreas Hering, Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Ich bin als Rechtsanwalt in Hamburg niedergelassen und berate bundesweit. Meine Beratungsbereiche sind Umwelt, Wirtschaft, Handel, Bauen und vieles mehr. Die Bewertungen dürften für sich sprechen.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Hering ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Veränderungssperre
aus 18 Bewertungen Sehr schnell, umfassende und kompetente Beratung zu einem Spezialthema im Verpackungsrecht. (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Carstensen
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Carstensen
CARSTENSEN Wirtschaftsrecht, Münchener Straße 12, 60329 Frankfurt am Main 6825.6231261622 km
Ich berate deutschlandweit im Öffentlichen Baurecht, Denkmalschutzrecht, Kommunalrecht, Informationsfreiheitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht (außer GEZ), Vertragsrecht und Medien-/Urheberrecht.
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Angela Carstensen im Bereich Veränderungssperre bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Beratung durch Frau Carstensen im Bereich des Verwaltungsprozessrechts. (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwaltskanzlei Kranz + Abele, Karlsplatz 4, 73614 Schorndorf 6951.5100656119 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Veränderungssperre

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Veränderungssperre

Fragen und Antworten

  • Veränderungssperre: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Veränderungssperre umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Veränderungssperre und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Veränderungssperre: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Veränderungssperre sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Bauplanungsrecht dient eine Veränderungssperre dazu, die Bauleitplanung während der Planungsphase zu sichern. Die Veränderungssperre ist gesetzlich in den §§ 14 ff Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ist neben der Zurückstellung für die Gemeinde ein Mittel, um zu regeln, dass keine Errichtung, kein Umbau, keine Nutzungsänderung oder keine Beseitigung baulicher Anlagen während der Planungsphase vorgenommen werden. Ausnahmen sind möglich. Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde durch Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht. Eine Veränderungssperre kann sich nicht nur auf einen Bebauungsplan, sondern auch beispielsweise auf einen Flächennutzungsplan beziehen. Anschließend wird sie ggf. in den Grundbüchern vermerkt. Eine Veränderungssperre gilt grundsätzlich für zwei Jahre, kann jedoch im jeweiligen Grundbuch auf maximal vier Jahre verlängert werden. Nach Ablauf von vier Jahren haben die betroffenen Eigentümer ggf. einen Entschädigungsanspruch. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, wenn der Bebauungsplan rechtliche Gültigkeit erlangt oder wenn ihre Voraussetzungen wegfallen.

(WEL)

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