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Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Gründlich ist effizient!
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Versicherung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke gerne zur Verfügung
aus 107 Bewertungen Recht haben und Recht bekommen im Verkehrsrecht ist immer die eine Sache, welche hier aber sehr Ernst genommen. Es … (22.04.2024)
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Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
Anwaltskanzlei Lippke, Könneritzstr. 53, 04229 Leipzig 6981.335374472 km
Mit Kompetenz und Engagement zum Erfolg
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Kai Malte Lippke für Rechtsfragen rund um den Bereich Versicherung
aus 168 Bewertungen Herr Lippke hat mich sowohl bei der Einholung einer Löschungsbewilligung (DSL Bank) als auch bei der späteren … (05.05.2024)
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Rechtsanwalt Nikolas Egelriede
Kanzlei Nikolas Egelriede, Wandsbeker Marktstraße 146, 22041 Hamburg 6723.3757788703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versicherung bietet Herr Rechtsanwalt Nikolas Egelriede
(10.08.2021) Sachlich und Kompetent.
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Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versicherung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M.
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Versicherung
aus 14 Bewertungen achso ja, er hat sich als befangen gemeldet! Gruß Jung (29.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherung

Fragen und Antworten

  • Versicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Eine Versicherung ist nur einstandspflichtig, wenn ein sog. Versicherungsfall eintritt. Wann ein Schadensfall angenommen wird, ist aber von verschiedenen Kriterien abhängig. Zunächst einmal muss der Geschädigte einen Vertrag mit der Versicherung geschlossen haben, sog. Versicherungsvertrag. Möglich ist aber z. B. auch, dass aufgrund eines Gesetzes ein Versicherungsverhältnis zustande kommt. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird geregelt, welcher Schaden einen Versicherungsfall darstellt.

Das wiederum ist abhängig davon, welche Art der Versicherung der Versicherte abgeschlossen hat. So wird etwa eine Unterteilung in Personenversicherungen - wie z. B. die Lebensversicherung, die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung oder die Unfallversicherung - und Nichtpersonenversicherungen - etwa Kfz-Versicherung, Haftpflicht oder Gebäudeversicherung - vorgenommen. Andere bestimmen die Art der Versicherung danach, ob sie einen konkreten Schaden abdeckt - wie die Haftpflicht nach einem Verkehrsunfall bzw. die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden - oder im Vertrag eine feste Summe vereinbart wurde, so etwa die Lebensversicherung. Zu beachten ist daher, dass eine Versicherung, die den Hausrat absichert, nicht einzustehen hat für Schäden an einem Auto. Im Übrigen kann die Höhe der von der Versicherung zu tragenden Kosten eingeschränkt - oder die Versicherungsdauer im Vertrag festgelegt werden. Häufig wird auch eine Selbstbeteiligung oder eine Haftungsbeschränkung - z. B. keine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers - vereinbart.

Auch bestimmte Berufsgruppen müssen zwangsweise eine Versicherung abschließen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können, sog. Berufshaftpflicht. Grund ist, dass hierbei ein erhöhtes Risiko besteht, dass Dritte einen Personenschaden bzw. einen Vermögensschaden erleiden, z. B. nach einem Behandlungsfehler oder diverser Baumängel. Denn auch wenn etwa eine Arzthaftung, Anwaltshaftung oder auch Architektenhaftung bejaht wird, könnte es ohne eine Berufshaftpflicht passieren, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil dem Schädiger schlichtweg das Geld fehlt, um Schadenersatz leisten zu können. Um diese Situation zu verhindern, übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung.

Eine Versicherung deckt also bestimmte Risiken ab, die vertraglich genauer definiert werden. Der Vorteil einer Versicherung ist, dass viele bei ihr einzahlen, aber im Verhältnis nur wenige einen Schaden erleiden, der von der Versicherung abgedeckt wird. Dieser sog. Risikoausgleich im Kollektiv sorgt somit dafür, dass Versicherte für relativ geringe Beiträge besser abgesichert werden können. Denn ohne eine Versicherung müsste z. B. der Eigentümer von Immobilien für den Fall eines Brandes stets eine Reserve in Höhe des Immobilienwerts haben, um den Verlust von seinem Eigentum zu verhindern. Häufig zahlt der Versicherte aber die Beiträge, ohne jemals die Versicherung in Anspruch genommen zu haben. Manche Versicherungen zahlen diesen Beitrag zurück, wie z. B. die Kapitallebensversicherung, andere behalten das Geld, um etwa ihr Eigenkapital zu erhöhen. Das wiederum erhöht die Möglichkeit, für versicherte Schäden aufkommen zu können.

(VOI)

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