1.419 Anwälte für Werkvertrag | Seite 60

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Uhl
Rechtsanwalt Thomas Uhl
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Werkvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Uhl gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr Uhl hat uns in o.g. Sache kurzfirstig, engagiert und sehr kompetent beraten und war stets ansprechbar. Die … (30.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Am Mindeltalblick 17, 86470 Thannhausen 7041.6200299538 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Werkvertrag
aus 92 Bewertungen Sehr zu empfehlen, schnelle und professionelle Bearbeitung . Ich bin 100 % zufrieden . (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Kanzlei Peter Blaumoser, Waldstr. 1a, 82205 Gilching 7103.5891232808 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Blaumoser für Rechtsfragen rund um den Bereich Werkvertrag

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Werkvertrag

Fragen und Antworten

  • Werkvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werkvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Werkvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werkvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werkvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger, entgeltlicher Vertrag, in dem sich der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines „Werkes“ verpflichtet und als Gegenleistung vom Besteller (Auftraggeber) dafür eine Vergütung erhält. Für die rechtliche Qualifizierung als Werkvertrag kommt es nicht auf die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung an, sondern es sind die tatsächlichen Verhältnisse der Vertragsabwicklung entscheidend. Der Werkvertrag wird in den §§ 631 ff. BGB geregelt und insbesondere im Baurecht und Architektenrecht durch besondere Vorschriften ergänzt.

In Abgrenzung zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag nicht nur seine Tätigkeit als solches, sondern auch einen hiermit herbeizuführenden konkreten Erfolg. Für diesen Arbeitserfolg trägt der Auftragnehmer das Risiko. Die rechtliche Unterscheidung ist z.B. für die Beurteilung bedeutsam, ob eine selbständige Beschäftigung (Werkvertrag) oder ein Arbeitsverhältnis (Dienstvertrag) vorliegt. Der Kaufvertrag unterscheidet sich vom Werkvertrag dadurch, dass hier nicht die Herstellung, sondern die Verschaffung einer Sache Vertragsgegenstand ist. Die Unterscheidung von Kauf- und Werkvertrag ist in Hinblick auf die sich aus dem jeweiligen Vertragstyp ergebenden Ansprüchen aus Gewährleistung von Bedeutung.

Der Anwendungsbereich von Werkverträgen ist vielfältig. Handwerkerleistungen, z.B. Installation, Streichen oder Tapezieren, fallen ebenso unter das Werkvertragsrecht wie Reparaturarbeiten, Bauarbeiten und die Erstellung von Plänen oder Gutachten. Achtung, generell gilt: Die Herstellung beweglicher Sachen unterliegt dem Kaufrecht (früher: Werklieferungsvertrag). Das Werkvertragsrecht ist hingegen auf die Herstellung unbeweglicher Sachen, auf Reparaturverträge, Instandsetzungsverträge und die Herstellung nicht körperlicher Werte, wie z.B. Baupläne, Software oder Gutachten anwendbar.

Der Unternehmer ist zur Herstellung eines mangelfreien Werkes verpflichtet. Mangelfreiheit liegt vor, wenn der Unternehmer das Werk so hergestellt hat, wie es im Werkvertrag vereinbart ist. Liegt ein mangelfreies Werk vor, ist der Besteller zur sogenannten Abnahme verpflichtet. Mit der Abnahme erklärt der Besteller, dass das Werk den vertraglichen Anforderungen entspricht. Erst mit Erteilung der Abnahme wird die Vergütung des Unternehmers fällig, er tritt also mit seiner Arbeitsleistung immer in Vorleistung. Im Bau- und Architektenrecht können neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - auch die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB - als Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - Anwendung finden. Anderweitige Vereinbarungen sind im Rahmen der Vertragsautonomie möglich.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Werkvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Werkvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.