9 Tipps zur Vermeidung von Elternunterhalt
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9 Tipps, um die Zahlung von Elternunterhalt zu vermeiden
1. Gemeinschaftliche Konten vermeiden
Wenn Ehegatten ein gemeinschaftliches Konto führen, ist häufig nicht klar, dass bei einer Vermögensauskunft gegenüber dem Sozialamt jedem von beiden die Hälfte tatsächlich gehört. Führen Sie deshalb möglichst separate Konten.
2. Kreditraten
Wer teure Konsumgüter nicht bar bezahlt, sondern finanziert, kann diese Kreditraten bei der Unterhaltsberechnung abziehen. Eine Überziehung des Girokontos ist aber unbeachtlich.
3. Eigenheim
Die selbst genutzte Immobilie ist geschützt. Regelmäßige und nachweisliche Instandhaltungsrücklagen werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
4. Altersvorsorge
Vorsorgerückstellungen sind in bestimmter Höhe akzeptabel und werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Doch sie müssen tatsächlich bezahlt werden. Dies gilt auch beim Ehepartner.
5. Versicherungen
Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenzusatz- und Krankentagegeldversicherung und der privaten Pflegeversicherung stellen ebenfalls Abzugsposten dar.
6. Abänderung der Höhe
Durch die Änderung der Selbstbehaltshöhe, der Rechtsprechung, etc. kann sich ein geringerer Elternunterhaltsbetrag ergeben. Es lohnt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine rückwirkende Abänderung des Elternunterhaltsbetrages ist nicht möglich.
7. Eigene Kinder gut versorgen
Auch Kindesunterhalt wird beim Elternunterhalt angerechnet.
8. Vorsorgevollmacht errichten
Fehlt eine Vorsorgevollmacht, bleibt nur als Alternative im Bedarfsfall nur die gerichtliche Betreuung. Der Alltag kann dann in puncto Kontrolle und Kosten erheblich erschwert werden.
9. Verwirkung
Elternunterhalt muss bei Verwirkung nicht geleistet werden. Dies gilt unter Umständen bei finanzieller, körperlicher oder emotionaler Vernachlässigung. Sammeln Sie Beweise, um dies später belegen zu können.
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