Impfpass gefälscht? QR-Code zu Unrecht erlangt? Arbeitgeber über Impfstatus getäuscht?

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Täglich hört man von Razzien gegen Impfpassfälscher, Entlassungen von Mitarbeitern, die den Arbeitgeber über ihren Impfstatuts getäuscht haben. Man hat den Eindruck, dass hunderttausende, wenn nicht gar Millionen von gefälschten Impfpässen in Deutschland kursieren. Unabhängig davon wie man zu der von Teilen der Politik geforderten allgemeine Impfpflicht steht, so handelt es sich bei der Verwendung eines gefälschten Impfpasses oder eines QR-Codes um kein Kavaliersdelikt.

Bis vor wenigen Monate drohte noch keine Strafe, wenn ein gefälschter Impfpass verwendet wurde und dieser nicht gegenüber einer Behörde oder einer Versicherung vorgelegt wurde. Dies lag an einer Gesetzeslücke, die nun geschlossen wurde. 

Seit dem 24. November 2021 drohen nunmehr bis zu 5 Jahre Haft. Gemäß § 277 und § 275 des Strafgesetzbuchs kann das Vorlegen eines gefälschten Impfzertifikats mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren,“ so das StGb. Das ist dann der Fall, wenn jemand gewerbsmäßig Impfpässe fälscht. Diese Paragrafen greifen übrigens auch, wenn Testnachweise gefälscht werden. 

Mit umfasst sind auch die Erlangung eines QR-Codes durch Vorlage des gefälschten Impfpasses gegenüber dem Apotheker und Verwendung dieses Codes.

Sofern Sie gegenüber dem Arbeitgeber fälschlicher Weise angeben, dass Sie geimpft sind und somit den erforderlichen Test vor Arbeitsantritt nicht absolvieren, droht Ihnen zusätzlich die fristlose Kündigung und somit der Verlust des Arbeitsplatzes.

In allen Fällen sollten Sie folgenden Rat beherzigen: Schweigen ist Gold. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Strafrecht, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. 

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