24 IP Law Group mahnen für Schmidt Spiele GmbH Markenrechtsverletzungen wg. Verwendung Wortmarke ab

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Die Anwaltskanzlei 24 IP Law Group mahnt im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH, Lahnstr. 21, 12055 Berlin Markenrechtsverletzungen wegen der unerlaubten Verwendung der Bezeichnung „Kniffel“ im Internet ab. Die 24 IP Law Group ist nach eigenen Angaben auf Ihrer Internetseite, eine Kooperation der Kanzleien Sonnenberg Fortmann, 24IP Law Group France, 24IP Law Group USA PLLC und der Ferdinand IP LLC. 

Die uns vorliegende Abmahnung hat eine Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Kniffel“ zum Gegenstand. Inhaber der Wortmarke „Kniffel“ ist die Schmidt Spiele GmbH, Lahnstr. 21, 12055 Berlin, in dessen Auftrag die Anwaltskanzlei 24 IP Law Group abmahnt. Der Abgemahnte verkauft auf eBay.de Würfelspiele, die in ihren Verkaufsüberschriften das Wort „Kniffel“ enthalten. Der Verkauf von Würfelspielen mit dieser Bezeichnung entspräche im Wesentlichen der Bezeichnung und Gestaltung von Spielen der Schmidt Spiele GmbH, so die Anwaltskanzlei 24 IP LAW Group. Bei der Schmidt Spiele GmbH handle es sich um eine bekannte Anbieterin einer Vielzahl von Spielen in Deutschland, so die Anwaltskanzlei. Sie biete unter den Markennamen „Kniffel“ Spiele wie auch Software an. Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der europäischen Marke „Kniffel“, eingetragen seit dem 15.09.2009 unter der Nummer CTM 008117988 mit einem Vorrang der deutschen Marke DE 915549 vom 10.10.1972 für die Warenklassen 09, 16 und 28. 

Dem Abgemahnten werden markenrechtliche Verstöße vorgeworfen. Durch das Anbieten solcher Spiele unter Verwendung der Bezeichnung „Kniffel“ werde in das erworbene Markenrecht an dem Wort der Schmidt Spiele GmbH eingegriffen. Gem. Art 9 Abs. 1 EG Markenverordnung hat der Inhaber der Gemeinschaftsmarke die ausschließlichen Rechte an dieser. Ihm steht das Recht zu Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, das wegen seiner Identität oder Ähnlichkeit mit der Gemeinschaftsmarke eine Verwechslungsgefahr begründet. In unserem vorliegenden Fall gehen die Rechtsanwälte von 24 IP Law Group von einer Warenidentität aus, denn der Abgemahnte sowie die Schmidt Spiele GmbH verkaufen beide Würfelspiele. Die Warenklasse 28 erfasse Gesellschaftsspiele, wo runter auch Würfelspiele gefasst werden. Der Markenname „Kniffel“ der Schmidt Spiele GmbH und die Verwendung des Wortes „Kniffel“ durch den Abgemahnten in der Überschrift seiner Verkaufsanzeige haben einen sehr hohen Grad an Ähnlichkeit, so die Anwaltskanzlei. Sie führen dafür aus, dass der Markenname vollständig und identisch in der Verkaufsüberschrift sowie in den URL der Verkaufsangebote des Abgemahnten enthalten ist. Die Rechtsanwälte werfen den Abgemahnten vor, von dem Ruf ihrer Mandantin profitieren zu wollen. Sie kommen zum Schluss das die Angebote des Abgemahnten neben einer Verwechslungsgefahr auch eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft begründen und daher irreführende und unlautere geschäftliche Handlungen nach §§ 5 Abs. 2, 4 Nr. 3 a UWG sind. Zudem wird dem Abgemahnten vorgeworfen die Wertschätzung der Ware auszunutzen. Dieses Verhalten ist gem. § 4 Nr. 3 b UWG als unlauter einzustufen. Daher habe die Schmidt Spiele GmbH einen Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG. 

Die Anwaltskanzlei 24 IP Law Group macht noch einen Auskunftsanspruch aus § 125b MarkenG i.V.m. § 19 MarkenG geltend. Daneben wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Der Abmahnung ist ein Streitwert i.H.v. 60.000,- € zugrunde gelegt. Dementsprechend belaufen sich die Rechtsanwaltskosten auf 1.531,90,- €. 


Haben auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-,  Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Urheber- und Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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