Abmahnung AGW Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V.

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Aktuell erreichte uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine Abmahnung des AGW –Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V. Gegenstand der Abmahnung des AGW –Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V. ist ein Verstoß gegen § 5 TMG auf der Immobilienplattform www.immowelt.de durch einen Immobilienmakler. Nach § 5 TMG sind u. a. folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  • Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
  • Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.

Der AGW - Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. behauptet im Rahmen der Abmahnung, dass der Anbieter u. a. die vorgenannten Informationen nicht in der erforderlichen Weise auf der Immobilienplattform www.immowelt.de vorgehalten habe.

Was forder AGW –Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V.?

Der AGW - Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 152,32 €. Der AGW - Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. weist darauf hin, dass er berechtigt sei, derartige Verstöße zu verfolgen. Betroffene sollen sich zudem verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € zu zahlen.

Wichtig

Wir die Unterlassungserklärung vorschnell und ohne Modifikation abgegeben, droht bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 3.000 €, welche kaum noch verhandelbar ist. Wir empfehlen daher, die Unterlassungserklärung niemals ohne fachanwaltliche Prüfung und Modifikation abzugeben.

Verhaltenstipps bei Abmahnung und Klage wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Klage erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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