Veröffentlicht von:

Abmahnung APW Rechtsanwälte und Notar - Battleship

  • 2 Minuten Lesezeit

So unreal und bedrohlich wie das gegnerische Schlachtschiff aus dem Film Battleship wirkt, so kann auch der Erhalt einer Abmahnung für sehr viel Unruhe sorgen. Ähnlich wird es derzeit einer Vielzahl von Internetanschlussinhabern gehen, denen im Rahmen einer APW Abmahnung vorgeworfen wurde, den Film Battleship unerlaubt im Internet verbreitet zu haben.

In der Abmahnung fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro nebst Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Geldforderung setzt sich aus 350,00 Euro Schadensersatz sowie 100,00 Euro Anwaltskosten zusammen. Nur wenige Kanzleien stellen für ihre Dienste lediglich 100,00 Euro in Rechnung. Andere Kanzleien fordern bis zu 506,00 Euro Anwaltskosten. In der Abmahnung geht es jedoch nicht nur um Geld. Mittelpunkt der APW Abmahnung wegen Battleship ist die Forderung nach der Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung. Mit dieser soll sich der Abgemahnte verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Film Battleship auch selbst begangen hat. Der Anschlussinhaber kann im Rahmen der APW Abmahnung auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Vor Beauftragung eines Anwalts, um sich gegen die APW Abmahnung wegen Battleship zu wehren, sollte mit diesem besprochen werden, was dieser berechnet. Vorsicht gilt, wenn der Anwalt auch außergerichtlich nach dem Streitwert abrechnet oder sich vornehm in Schweigen hüllt. Hier könnte im Nachhinein eine böse Überraschung kommen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte teilt vor Beauftragung das Honorar in konkreter Höhe als Pauschale mit, damit kann der Abgemahnte dann rechnen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten offensiv zu fragen, damit Sie hinterher nicht mehr zahlen, als was in der Abmahnung gefordert wird.

Wenn auch Sie mit solch einer APW Abmahnung wegen des Filmes Battleship konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Sie erreichen unsere Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema