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Abmahnung APW Rechtsanwälte und Notar wegen "47 Ronin" mit einer Geldforderung in Höhe von 530 Euro

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Abmahnung APW Rechtsanwälte und Notar wegen „47 Ronin“ im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Werk „47 Ronin“ mahnt die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar für den Rechteinhaber Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, den Film unerlaubt in einem bittorrent-Netzwerk Dritten zum Download angeboten zu haben. Wegen der Rechtsverletzung fordert die Gegenseite von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 530 €.

Was ist nach dem Erhalt solch einer Abmahnung von APW Rechtsanwälte und Notar wegen „47 Ronin“ zu tun?

In der Abmahnung ist eine Frist gesetzt. Diese sollte in jedem Fall eingehalten werden. Wer nicht oder nicht ausreichend innerhalb dieses Zeitraums reagiert, der schwächt seine noch gute Ausgangslage. Das sollte verhindert werden. Daher geht es nach dem Erhalt der Abmahnung darum, sich hinreichend über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren. Denn wer sich gegen die Abmahnung wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich und muss kein Gerichtsverfahren oder weitere Maßnahmen der Gegenseite befürchten. Im Rahmen der Abmahnung geht es darum, sich außergerichtlich mit der Gegenseite zu einigen. Hierbei müssen jedoch nicht vorbehaltlos die Ansprüche der Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar erfüllt werden.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung wegen „47 Ronin“ gibt es?

Im Rahmen einer Verteidigung geht es darum, die Forderung zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Pauschal lässt sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass eine Verteidigung gute Chancen hat. Dieses liegt in erster Linie darin, dass die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar pauschal davon ausgeht, dass der angeschriebene Inhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Oftmals haben Dritte die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall muss natürlich neu entschieden werden, welche Geldforderung angemessen ist.

Doch in der Abmahnung geht es nicht nur um den geforderten Geldbetrag. Wie bereits angeführt, fordert die Kanzlei von APW Rechtsanwälte und Notar in der Abmahnung wegen „47 Ronin“ auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine mögliche Variante ist der Abmahnung bereits beigefügt. Hierzu muss der Betroffene wissen, dass die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind. Eine Neuformulierung ist in den meisten Fällen dringend notwendig.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung von APW Rechtsanwälte und Notar wegen des Films „47 Ronin“?

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Gespräch erfahren Betroffene die für eine Verteidigung anfallenden Kosten und können Fragen zu ihrer Abmahnung stellen. Danach können Betroffene sich entscheiden, ob die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte für Sie passend ist. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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