Abmahnung | Boehmert & Boehmert | Jack Daniel’s Properties, Inc.

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Markenrecht: Jack Daniel's - T-Shirts widerrechtlich verändert

Die Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert vertritt in einer weiteren aktuellen markenrechtlichen Abmahnung die rechtlichen Interessen der Jack Daniel's Properties, Inc. aus den USA. Jack Daniel's ist bekannt für die gleichnamige Spirituose und ist Inhaberin der diverser Wort- und Bildmarken, zum Beipiel JACK DANIEL'S und JACK DANIEL'S OLD NO. 7.

Über seinen eBay Shop soll der Betroffene T-Shirts verkauft, die mit verschiedenen Markenzeiche von Jack Daniel's versehen gewesen sein sollen. In der Abmahnung wird ihm unterstellt, dass es sich dabei  um Originalprodukte von Jack Daniel's handelt. Laut Abmahnung hat der Betroffene besagte T-Shirts durch sogenannte „Cut-Outs" optisch verändert, das heißt er hat nachträglich Ausschneidungen im Hals- und/oder Arm-/Brustbereich vorgenommen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die Nackenlabel der T-Shirts teilweise oder sogar ganz verloren gehen. Jack Daniel's hat diese „Cut-Outs" nicht lizensiert und erteilt auch keine nachträgliche Zustimmung. Boehmert & Boehmert teilen in der Abmahnung weiterhin mit, dass die wie auch immer gearteten Ausschneidungen der Nackenlabel nicht akzeptabel sind und dass Jack Daniel's ästhetische Bedenken gegenüber den tiefen Seitenausschnitten der T-Shirts hat.

Für Jack Daniel's fordern Boehmert & Boehmert die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Vernichtung der restlichen T-Shirts.

Empfehlung bei markenrechtlichen Abmahnungen:

Die Rechtsanwälte am Kreuztor empfehlen, die Unterlassungserklärung nicht direkt zu unterzeichnen. In vielen Fällen ist es nicht im Interesse des Abgemahnten, sich an die Forderungen der Abmahner zu binden, ohne diese prüfen zu lassen. Zum Zwecke einer Prüfung sollte sich ein Abgemahnter an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden, der ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzt.

Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei den Rechtsanwälten am Kreuztor. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zeichnet sich durch seine ausgewiesene praktische und theoretische Kompetenz auf einer Reihe von Rechtsgebieten aus, das Markenrecht gehört selbstredend dazu.

Schicken Sie uns bei Interesse einfach ein Fax, eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die Rechtsanwälte am Kreuztor bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Wir bieten Ihnen:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird.

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