Abmahnung wegen Böhse Onkelz von Zimmermann & Decker

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Unbedingt auf Abmahnung von Zimmermann & Decker reagieren

Die Kanzlei Zimmermann & Decker verschickt Abmahnungen im Auftrag der „Böhsen Onkelz“ bzw. des Rechteinhabers V.I.E.R. Ton & Merch GmbH. Auf diese Schreiben müssen Sie unbedingt reagieren, sonst droht ein sehr teures Gerichtsverfahren. Dies lässt sich verhindern, wenn man richtig reagiert. 

Merchandise-Handel mit Plagiaten blüht

Die Wiederauferstehung der oft fälschlich als rechtsradikal bezeichneten Deutschrock-Band führt zu einer erheblichen Nachfrage nach Merchandising-Artikeln. Diese Artikel werden als Plagiate meist viel billiger, jedoch rechtswidrig angeboten, bundesweit vor allem auf dem Portal www.ebay.de. Hier liegt ein Verstoß gegen die markenrechtlich geschützten Zeichen „Böhse Onkelz“ bzw. „bo“ vor.

Markenrechtsverletzung durch Verkauf von Plagiaten

Diese Fälschungen – oder auch Plagiate genannt – sind ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf den Markt gekommen. Ein Verkauf darf grundsätzlich nur mit Zustimmung der „Böhse Onkelz“ geschehen. Verkäufer dieser Plagiate handeln rechtswidrig. Die Inhaber der Markenrechte haben die Hamburger Kanzlei Zimmermann und Decker mit der Verfolgung dieser rechtswidrigen Verbreitung beauftragt.

Was ist eine Abmahnung wegen „Böhse Onkelz“?

Eine Abmahnung soll den Streit ohne ein teures Gerichtsverfahren verhindern. Streit kann es bezüglich des Unterlassungsanspruchs geben. Dessen Streitwert ist bei Markenrechtsverletzungen sehr hoch, mindestens jedoch € 50.000,00. Hiernach bemessen sich die Kosten für ein Gerichtsverfahren. In der Regel muss dazu geraten werden, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um einen Streit diesbezüglich zu verhindern.

Dann gilt es, die Kostenforderungen und Schadensersatzansprüche zu klären. Der Abgemahnte ist meist verpflichtet, detailliert Auskunft bezüglich des gesamten Umsatzes mit den Plagiaten zu erteilen. Den Gewinn hat er herauszugeben. Eine weitere große Kostenposition sind die Anwaltskosten, die im Einzelfall eventuell reduzierbar sind.

Meine Angebote auf eBay wurden gelöscht – muss ich handeln?

Unbedingt. Sofern Sie der Abmahnung zuvorkommen und vorher noch eine sog. vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben, besteht eine Chance, dass Sie keine Anwaltskosten bezahlen müssen, weil Sie der Kanzlei Zimmermann und Decker die Arbeit für die Aufforderung zur Unterlassung bereits abgenommen haben.

Wenn Sie optimal handeln wollen, sollten Sie Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bereits sofort nach der Mitteilung von eBay, dass Ihr Böhse-Onkelz-Angebot gelöscht wurde, kontaktieren. Dann kann man eventuell noch erhebliche finanzielle Schäden von Ihnen abwenden.

Kostenlose Erstberatung nutzen | richtig reagieren

Für ein kostenloses Erstgespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch zur Verfügung. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Dies und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website https://www.abmahnungs-abwehr.de/boehse-onkelz-abmahnung-wegen-des-verkaufs-von-gefaelschten-merchandising-artikeln-durch-zimmermann-und-decker-2/

Das Team der Anwaltskanzlei Hechler freut sich auf Ihren Anruf. 


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