Abmahnung – Como Sonderposten GmbH wegen Ebay Schwarzverkäufe

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Und schon wieder wurden uns Abmahnungen datiert auf den 14.03.2023, den 16.03.2023, den 20.03.2023 und dem 21.03.2023 der Como Sonderposten GmbH aus Düsseldorf zur Überprüfung  übergeben.

Den abgemahnten Verkäufern wird wiederum vorgeworfen Sie verkaufen im gewerblichen Ausmaß.

Ausgesprochen wird die Abmahnung von dem bekannten Abmahnanwalt G.S. aus Berlin. Dieser lässt gleich lautende Abmahnugnen auch für andere Mandanten (z.B. die iOcean UG)  aussprechen.

Nach eigenen Angaben ist  die Como Sonderposten GmbH im Versandhandel tätig. Auf Ebay findet ein Verkauf unter dem Namen „comogmbh“ statt. Zum Sortiment sollen insbesondere Spielzeug gehören, so z.B. Bausteine (Bricks), Sets und Bauzubehör aus dem Bereich Modellbau Eisenbahnschienen, Eisenbahnen, Weichen usw.

Dem abgemahnten Ebay Verkäufern wird vorgeworfen, dass Sie ebenfalls vergleichbare Produkte namentlich "Konstruktionsspielzeug" anbieten und dabei fälschlich behaupten Sie seien Privatverkäufer. Dies stimme aber nicht. So soll eine Auswertung der Handelsaktivitäten ergeben haben, dass ein gewerbliches Handeln vorliege. Dies ergäbe sich anhand der Bewertungen, der Verkaufsaktivität usw. Das Verhalten sie daher grob wettbewerbswidrig. Im Abmahnschreiben heißt es, dass sämtliche Indiezien des BGH (Bundesgerichtshof), die für einen gewerblichen Verkauf sprechen erfüllt werden.

Der Abmahnanwalt G.S.  fordert in seinem Abmahnschreiben, dass das wettbewerbswidrige Verhalten sofort eingestellt wird

Im Weiteren wird ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Neben der Einstellung soll der Abgemahnte eine Aufwendungspauschale in Höhe von 500 € zahlen und nochmal 250  € für die Testkauf und Dokumentationskosten.

Für den Fall, dass man den Vergleich nicht annimmt, wird angedroht, dass man eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben müssen und zusätzlich Rechtsanwalts und Testkaufkosten in Höhe von 1.798,69 €.

Wir haben große Bedenken  was die Rechtmäßigkeit der Abmahnung anbelangt. Nach unserer Einschätzung ist diese unberechtigt und rechtsmissbräuchlich. Allein die Anzahl der ausgesprochen Abmahnungen inkürzester Zeit ist bemwerkenswert.

Wir sind bereits mehrfach erfolgreich gegen die Como Sonderposten GmbH gerichtlich vorgegangen!

Bei einer unberechtigten und/oder rechtsmissbräuchlichen Abmahnung  muss der Abmahner die Kosten der Verteidigung ersetzen. Wir haben diese bereits mehrfach erfolgreich eingeklagt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Como Sonderposten GmbH

   -  Ruhe bewahren

    - Fristen beachten

    - Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten

    - Einen auf das Wettbewerbsrechts spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Wir kennen den Abmahner bereits aus mehreren anderen Verfahren. Kanzlei Dr- Schenk – Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen. Rufen Sie einfach an unter 0421- 56638780 oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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