Abmahnung d. Negele Zimmel Greuter Beller, Schutt, Waetke, Waldorf Frommer, Apw, C-Law, .rka o.a erhalten

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Viele Rechteinhaber lassen durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Abmahnungen versenden. Die jeweiligen Kanzleien fordern im Namen ihrer Auftraggeber von den Abgemahnten die Zahlung von Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Im Fall der Nichtreaktion wird immer häufiger ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diese gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Zum Beispiel haben bisher folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Abmahnungen versendet:

  • Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die Falcom Investment AG
  • Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die Tobis Film GmbH & Co. KG
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Robert Diggs
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Track by Track Records UG
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • C-Law GbR Rechtsanwälte für die Multi Media Verlag GmbH (MMV)
  • APW Rechtsanwälte & Notar Universal Pictures International Germany GmbH
  • .rka (Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte) für die Koch Media GmbH

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten zu haben. Es wird die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter wird der Abgemahnte aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen. In einigen Fällen wird auch ein Vergleichsangebot unterbreitet. Häufig bleiben dem Abgemahnten nur einige Tage, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Es ist dringend von der Verwendung vorformulierter Unterlassungserklärungen aus Internetforen abzuraten! Diese sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Die Erfahrung zeigt, dass eine Überprüfung der Abmahnung nur durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen sollte und sich dies in den meisten Fällen für den Abgemahnten auch lohnt.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel nachteilig für den Abgemahnten. Hier ist zu einer vom fachkundigen Rechtsanwalt erstellten modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten. Darüber hinaus sind sowohl die Höhe des Schadensersatzes als auch das Vergleichsangebot häufig weit überhöht. Oftmals bestehen nur geringe oder gar keine Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Johnsallee 62
20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
E-Mail: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.abmahnsoforthilfe.de


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