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Abmahnung Daniel Sebastian - „Jakatta - American Dream“

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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen „Jakatta – American Dream“ im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Für den Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian Urheberrechtsverletzungen an dem Lied „Jakatta – American Dream“ ab. Der Abmahnung ist zu entnehmen, dass ein Ermittlungsunternehmen angeblich beweissicher festgestellt habe, dass das Lied „Jakatta – American Dream“ über den Internetanschluss des Abgemahnten bereitgestellt wurde. Nicht immer sind ist die Ermittlungsarbeit dieser Anti-Piracy-Firmen fehlerfrei. Einige kritische Nachfragen und eine gründliche Prüfung der Vorgehensweise muss die Beweissicherung schon aushalten. Der Laie kann hier jedoch nur schlecht entlastende Argumente anbringen. Wer im Alleingang beweisen möchte, dass die der Abmahnung zugrunde liegende Ermittlungsarbeit fehlerhaft war, kann dieses nur schwer ohne ein Gutachten tun. Oft ist es jedoch schon hilfreich hier in den entscheidenden Bereichen durch den eigenen Anwalt kritisch nachzufragen und zu erörtern, ob die Ermittlungsarbeit der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Jakatta – American Dream“ nicht vielleicht angreifbar ist.

In dem Abmahnschreiben fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian für den Rechteinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages zu zahlen. Und so wie das Lied „Jakatta – American Dream“ Stück für Stück aus Noten zusammengesetzt ist, muss auch die Verteidigung im Abmahnfall aus unterschiedlichen Teilen zusammengefasst werden.

In jedem Fall muss auf das Schreiben reagiert werden. Wer nicht auf die Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Jakatta – American Dream“ reagiert, der muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Diese wird mit fristgerechtem Eingang einer Unterlassungserklärung abgewehrt. Abgetrennt von der Erfüllung des Unterlassungsanspruches und dem Ausräumen der Wiederholungsgefahr steht die Geldforderung.

Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben. Daher ist es dringend angeraten, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht zu verwenden und stattdessen eine veränderte Erklärung abzugeben. Gerne berät Sie Dr. Wachs aus Hamburg näher zu den Umständen solch einer Erklärung. Wer sich näher mit dem Thema befasst, der wird merken, dass es im Internet diverse Foren gibt, die Abgemahnten mit Rat und Hilfestellungen zur Seite stehen. Der dort einhellig und weit verbreitete Ratschlag ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung nach einem Musterformular aus dem Internet anzupassen und abzugeben. Dieses ist eine Möglichkeit – wenn auch nicht der Königsweg. Davon unberührt steht danach jedoch noch die Geldforderung im Raum. Die Zahlung grundlos zu verweigern führt in der Regel dazu, dass die gegnerische Seite die Forderung gerichtlich durchsetzt.

Natürlich kann der Empfänger der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen des Liedes „Jakatta – American Dream“ darauf hoffen, dass die Kanzlei ausstehende Forderungen nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren durchsetzt, ob es sich unter diesem Damokles-Schwert gut nächtigen lässt, ist hierbei fraglich. Wer Nerven wie Stahlseile hat und auch weitere Zahlungsaufforderungen der Gegenseite ohne Stresssymptome abheften kann, für den ist diese Variante der Selbstverteidigung gegen die Abmahnung vielleicht eine Option. Anderen raten wir dazu, sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an unsere Kanzlei zu wenden und bei Bedarf eine Vertretung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag in Anspruch zu nehmen. In diesem ersten Gespräch berät Sie Dr. Wachs zu Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. In Hamburg erreichen Sie uns unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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