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Abmahnung Daniel Sebastian - Kontor Festival Sound 2014.02 - The Opening Season

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Abmahnung von Anwalt Daniel Sebastian wegen des Samplers „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ – DigiRights Administration GmbH.

Eine Abmahnung zu erhalten, trifft täglich hunderte Internetanschlussinhaber in ganz Deutschland. Oft geschieht dies aus heiterem Himmel und trifft die Betroffenen unerwartet. In dem vorliegenden Fall geht es um eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian wegen „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“. Unter anderem sind auf dem Sampler folgende Lieder enthalten:

  • Ping Pong – Armin von Buuren,
  • Rudebwoy – P.A.F.F.,
  • Dragonfly – Dash Berlin & Carita La nina,
  • Dare You – Hardwell feat. Matthew Koma,
  • Buzzer – Oliver Heldens,
  • Wizard – Martin Garrix & Jay Hardway.

Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Film in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Nicht immer ist es jedoch so gelagert, wie in der Abmahnung dargestellt wird. Gerade in dem Fall, wenn Familienangehörige oder andere die angebliche Rechtsverletzung an „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ begangen haben, muss die Abmahnung kritisch geprüft werden.

In der Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ werden zwei unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht:

Auf der einen Seite fordert die Gegenseite wegen der Urheberrechtsverletzung an „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“, die Verbreitung zu unterlassen. Es reicht jedoch nicht, das gerügte Verhalten einfach abzustellen. Der Rechtsverletzer muss sich mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten, den „Sampler Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ nicht mehr im Internet zu verbreiten. Der „Zwang“ zur Abgabe dieser Unterlassungserklärung sollte als Chance gesehen werden, seine noch gute Position zu halten. Mit der Abgabe einer korrekt formulierten und fristgerecht bei der Gegenseite eingegangenen Unterlassungserklärung wird eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung abgewendet. Dass eine Unterlassungserklärung abgegeben muss, bedeutet jedoch nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Erklärung verwendet werden soll. Die in der Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ mitgeschickte Unterlassungserklärung kann in einigen Punkten abgemildert werden. Lassen Sie sich hierzu beraten.

Auf der anderen Seite geht es in der Abmahnung Daniel Sebastian für „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ auch um die Schadensersatzforderung nebst Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Kosten. Der Betrag wird in Form eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 2400 Euro gefordert. Gerade angesichts solch einer hohen Geldforderung sollte die Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ kritisch geprüft werden. Eine Reduzierung der Summe ist in vielen Fällen möglich. Ein Verteidigungserfolg lässt sich jedoch nicht ohne Berücksichtigung der Umstände einschätzen.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung des Daniel Sebastian wegen „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Sie erreichen Dr. Wachs telefonisch in Hamburg. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt Abgemahnte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag, der in dem ersten Gespräch mitgeteilt und als Festbetrag angesetzt wird.

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