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Abmahnung der APW Rechtsanwälte & Notar wegen des Films The Purge - Die Säuberung

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Abmahnung der APW Rechtsanwälte & Notar wegen des Films The Purge - Die Säuberung im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH: nicht nur die aktuellen Block-Buster werden hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung in Peer-to-Peer Netzwerken überwacht sondern auch eher unbekannte Filme, wie zum Beispiel in einem aktuell vorliegenden Fall The Purge - Die Säuberung, werden im Auftrag der Rechteinhaber durch Ermittlungsunternehmen kontrolliert. Festgehalten wird in diesem Rahmen, ob der Film unerlaubt über ein Internetanschluss eines Dritten zum Download angeboten wurde. Wer in dieses Ermittlungsraster gerät, der muss mit einer Abmahnung rechnen.

Was wird in der Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notar wegen Films The Purge - Die Säuberung gefordert?

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film macht die Gegenseite Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Weiterführend wird der Betroffene in der Abmahnung aufgefordert, die in der Angelegenheit angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Es wird deutlich, dass die Forderung einer Abmahnung aus unterschiedlichen Anteilen besteht. Dementsprechend muss auch eine Verteidigung und mögliche Abwehr der Abmahnung mehrgleisig angelegt werden. Grundlegend geht es darum, zu prüfen, unter welchen Bedingungen die angebliche Rechtsverletzung stattgefunden hat. Hier gilt es zu unterscheiden, ob der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist oder ob der Film durch Dritte über den bereitgestellten Internetanschluss verbreitet wurde. Sollten Dritte als Täter infrage kommen, muss weiterführend beantwortet werden, in welchem Verhältnis diese zu dem Anschlussinhaber stehen. Hier wird z. B. unterschieden zwischen minderjährigen Familienmitgliedern, Freunden, oder Ehepartnern.

Die Gegenseite geht in der Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notar für The Purge - Die Säuberung pauschal davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Dem Anscheinsbeweis nach ist dieses auch zulässig. Im Gegenzug jedoch ist es dem Abgemahnten freigestellt, die Abmahnung kritisch durch einen Anwalt prüfen zu lassen und mögliche Gegenargumente anbringen zu lassen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen?

Gegen eine Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Dieses wird dadurch erreicht, dass der Abmahnfall näher beleuchtet wird und durch den eigenen Anwalt auch bewertet wird. Danach geht es darum, unberechtigte Anteile der Abmahnung zurückzuweisen und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben. Oftmals sind den Abmahnungen bereits solche Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen jedoch nicht verwendet werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind. Wer die von der Gegenseite vorgelegte Erklärung vorschnell unterzeichnet, der schwächt möglicherweise seine noch gute Ausgangsposition. Solch eine Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig.

Gerne können sich Empfänger einer Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar wegen The Purge - Die Säuberung im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Dieser bespricht in diesem Telefonat die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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