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Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen des Films "Sweet Dreamers"

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Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film „Sweet Dreamers“ im Auftrag der Firma Malibu Media LLC

Wer unerlaubt im Internet urheberrechtlich geschützte Filmwerke herunterlädt und dabei zeitgleich Dritten zum Download anbietet, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Die Wahrscheinlichkeit bei einem illegalen Download „erwischt“ zu werden, ist recht hoch. Täglich werden schätzungsweise hunderte solcher Abmahnungen versendet. Unterschiedlichen Internetblogs zufolge geht die Kanzlei Fareds in eben solch einer Angelegenheit wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Filmwerk „Sweet Dreamers„ vor. Auftraggeber ist das Unternehmen Malibu Media LLC.

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film „Sweet Dreamers“ fordert die Kanzlei Fareds die Zahlung eines Geldbetrages sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geforderte Summe setzt sich wiederum aus unterschiedlichen Anteilen (Ermittlungskosten, Anwaltsgebühren und Schadenersatz) zusammen. Nicht in jedem Fall muss der Betroffene die von der Gegenseite geltend gemachte Forderung zahlen. Im Rahmen einer Verteidigung sollte daher geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung an „Sweet Dreamers“ stattgefunden hat. Es muss beantwortet werden, ob der angeschriebene Anschlussinhaber den Film verbreitet hat. In vielen Fällen – so hat es die Praxis gezeigt – haben Dritte den Anschluss mitgenutzt und könnten als Täter in Frage kommen. Weiterführend muss erörtert werden, ob er bei einer Überlassung seines Internetanschlusses die Kontroll- und Sicherungspflichten erfüllt hat.

Auch der zweite Teil der Forderung – der Unterlassungsanspruch – muss nicht vorbehaltlos erfüllt werden. Sicherlich kann die Gegenseite in den meisten Fällen eine Unterlassungserklärung einfordern. Diese sollte der Abgemahnte jedoch durch den eigenen Anwalt verfassen lassen. Oftmals sind Abmahnungen bereits Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen und sollten nicht ungeprüft verwendet werden. Vor einer Reaktion auf die Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen „Sweet Dreamers“ sollte sich der Betroffene ausgiebig beraten lassen.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die außergerichtliche Verteidigung bietet Dr. Wachs für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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