Abmahnung der Firma Awares GmbH von RA Michael Winter - Facebook-Abmahnung

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Facebook wird auch für Abmahner immer beliebter. Aktuell mahnt die Kanzlei Michael Winter für die Firma Awares GmbH ab. Es werden damit Wettbewerbsverstöße bei Facebook verfolgt (Impressum). Muss eine gewerbliche Facebook-Seite denn überhaupt ein Impressum enthalten? Die Antwort fällt recht knapp aus: JA! Dies wird durch § 5 TMG geregelt.
Trotzdem sollte man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und voreilig handeln. Viele Fragen müssen geklärt werden, um zu dem Ergebnis zu kommen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Zentrale Frage dabei ist stets, ob ein sog. konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten besteht. Dies liegt im Prinzip nur dann vor, wenn sich beide Parteien an denselben Abnehmerkreis richten und beide auf dem gleichen zeitlichen und räumlichen Markt tätig sind.
Ferner enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen in der Regel einige Regelungen, die so keinesfalls unterzeichnet werden. Man sollte immer bedenken, dass Unterlassungserklärungen 30 Jahre lang Gültigkeit haben. Daher sollten Unterlassungserklärungen auch so formuliert werden, dass ein Verstoß gegen diese unwahrscheinlich ist. Verstößt man nämlich gegen Unterlassungserklärungen werden erhebliche Vertragsstrafen fällig.
Wir halten einen Gegenstandswert von 10.000 Euro für einen Impressumsverstoß für zu hoch angesetzt. Man sollte sich nicht dazu verleiten lassen, die Unterlassungserklärung schnell zu unterzeichnen, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Dies ist aber tückisch, da die vorformulierte Unterlassungserklärung faktisch dazu führen würde, dass man seinen gewerblichen Facebook-Auftritt schließen müsste. Dies liegt daran, dass es aktuell sehr schwierig bis unmöglich ist, ein rechtssicheres Impressum bei Facebook zu formulieren. Jedenfalls ist dies aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Daher sollte auch die Unterlassungserklärung entsprechend verändert werden. Unbedingt sollte auch die Facebook-Seite von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden, damit nicht weitere Abmahnungen ins Haus trudeln
Lassen Sie sich also auf jeden Fall anwaltlich beraten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit viele Internethändler und Inhaber von Onlineshops erfolgreich gegen Abmahnungen. Gerne stehen wir Ihnen unter unserer Kanzleinummer 0221-789 529 80 telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

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