Abmahnung der Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte für Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K.

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Uns liegen zwischenzeitlich mehrere Abmahnungen der Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte aus Birkenau vor. Die Kanzlei vertritt die Bären-Apotheke Thomas Jürgens e. K.

Abgemahnt werden Onlinehändler, die verschiedene alternative Gesundheitsprodukte verkaufen, wie Schwarzkümmelöl oder "Ultra Gelenk-Komplex". Abgemahnt werden angebliche Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBH). Angeblich sollen in den Angeboten Werbeaussagen getroffen werden, die sich auf Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen und die nach den Erkenntnissen der Wissenschaft tatsächlich nicht gegeben sein sollen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 Euro, mithin 859,80 Euro. Ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Zunächst müssen tatsächlich Lebensmittel im Sinne des Gesetzes angeboten werden. "Lebensmittel" im Sinne des Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178 sind alle Stoffe und Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, [...] Zustand von Menschen aufgenommen werden. Nicht zu Lebensmittel zählen Arzneimittel und kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG.

Ferner stellt sich die Frage, ob der angesetzte Streitwert tatsächlich angemessen ist.

Unter keinen Umständen sollte man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Hierbei wird die Unterlassungserklärung so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichzeitig aber verhindert, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.

Ferner sollte die Abmahnung natürlich auf ihre Berechtigung überprüft werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann eine Zahlung vollständig verweigert werden.

Lassen Sie sich in jedem Falle anwaltlich beraten, um weitere Kosten zu vermeiden.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland. Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen.

Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


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