Abmahnung der Kanzlei Heinz. v. Rothkirch Nachtwey für die Marke Evolash

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Heinz v. Rothkirch Nachtwey vor. Abgemahnt wird die unberechtigte Nutzung der Marke „Evolash Eyelash Formular". Die Marke ist unter anderem als Deutsche Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302013039650 eingetragen. Markeninhaber ist die Firma MontClinic LLC aus Moskau.

Unsere Mandantschaft berichtete, dass sie das Produkt von einem Shopping-Sender gekauft habe. Dort wurde das Produkt auch als Evolash angeboten. Unsere Mandantschaft hat das Produkt sodann auf eBay weiterverkauft und hierauf die Abmahnung erhalten. Derartige Markenabmahnungen kommen immer wieder vor: jemand kauft in gutem Glauben ein Produkt und verkauft es online weiter. Dabei wird übersehen, dass sich eine Dritte Person die Marke hat schützen lassen, die dann grundsätzlich bereit ist, den behaupteten Markenverstoß abzumahnen. Ein gutgläubiger Erwerb findet nicht statt. Auch ist der Anspruch auf Erstattung etwaiger Abmahnkosten verschuldensunabhängig, dies bedeutet, es kommt nicht darauf an, ob man den Markenverstoß hätte erkennen können. Es muss aber natürlich geprüft werden, ob die Marke rechtmäßig eingetragen wurde. Ferner können grundsätzlich etwaige Regressansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer in Betracht kommen.

Keinesfalls sollte man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen, da diese oftmals zu weitreichend formuliert ist. Es empfiehlt sich die Formulierung einer sog. modifizierten - also abgeänderten - Unterlassungserklärung. Auch sollte man markenrechtliche Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, da das Kostenrisiko schnell mehrere tausend Euro betragen kann.

Wir vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Onlinehändlern, die mit markenrechtlichen Abmahnungen zu „kämpfen" haben. Gerne können Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0221-78952980 erreichen.


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