Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH

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Die große Abmahnwelle aufgrund der DSGVO ist wie erwartet ausgeblieben. Aber tatsächlich flattern doch ab und an Abmahnungen auf den Tisch, in denen die Datenschutzgrundverordnung zumindest eine Erwähnung findet. Wenn auch nicht ganz so wie gedacht.

Alter Wein in neuen Schläuchen, könnte man in diesem Fall sagen. Mir liegen derzeit mehrere Abmahnungen der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH vor, in denen es um Datenschutzerklärungen geht. Grund der Abmahnungen sind jedoch weder fehlende noch falsche Informationen in der Erklärung. Vielmehr geht es eigentlich um ein Urheberrecht.

Datenschutz-Generator als Abmahnfalle

Die AdSimple GmbH bietet auf Ihrer Webseite einen sog. Datenschutz-Generator an. Dieser erstellt nach einem simplen Frage-und-Antwort-Spiel eine Datenschutzerklärung für den Benutzer. Ein netter Service insbesondere, da die erhaltene Erklärung kostenlos zu haben ist. Kostenlos heißt aber wie so oft nicht umsonst. Die AdSimple GmbH möchte als Gegenleistung für ihre Dienste als Urheber der erstellten Texte genannt werden. Und da liegt auch der Grund für die vorliegende und wohl zahlreiche andere Abmahnungen.

Amüsant ist in dem Zusammenhang auch, dass die AdSimple GmbH selbstverständlich keine Haftung für die Rechtssicherheit der erstellten Texte gibt.

AdSimple GmbH fordert Unterlassung und Schadensersatz

Die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH rügt mit den vorliegenden Abmahnungen die Verwendung des über den Generator erstellten Textes ohne die Nennung des Urhebers. Ein bewährter Trick. Bislang jedoch eher von den etlichen kostenlosen Generatoren für Impressen bekannt. Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze fordert neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Auskunft über die Verwendung des Textes, Schadensersatz i. H. v. 1.500,00 Euro sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 15.000,00 Euro i. H. v. 1.064,00 Euro.

Bereits im Rahmen der Abmahnung macht Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze jedoch schon das Angebot, die Angelegenheit durch Zahlung von 1.500,00 Euro zu erledigen.

Zumindest hinsichtlich der Höhe der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten bestehen meiner Ansicht nach erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung. Wie so häufig sollte den Forderungen also nicht ungeprüft nachgekommen werden.

Es wäre jedoch genau die falsche Taktik, die Abmahnung komplett zu ignorieren. Im schlimmsten Fall beantragt die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer eine einstweilige Verfügung und erhebt Klage hinsichtlich der Kosten. Bei dem hohen Streitwert eine kostenintensive Angelegenheit.

Eine frühzeitige Einzelfallprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in solchen Fällen immer ratsam.

Haben auch Sie ein Schreiben der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH. erhalten? Ich helfe Ihnen gerne zu beurteilen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt und, wenn ja, ob die geltend gemachten Beträge der Höhe nach berechtigt sind und die Unterlassungserklärung keine Fallstricke enthält.

Wollen Sie kein Risiko einer urheberrechtlichen Abmahnung eingehen und suchen garantiert rechtssichere Rechtstexte? Dann lassen Sie sich vom spezialisierten Rechtsanwalt beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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