Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Paul Valentine GmbH

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Mir liegt derzeit eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Paul Valentine GmbH vor.

Grund der Abmahnung ist ein angeblicher Urheberrechtsverstoß an einer Produktfotografie. Die Paul Valentine GmbH sei Urheber dieses Lichtbildes. Die Kanzlei Lubberger Lehment forderte neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über die Nutzung des Werkes sowie die Erstattung der Anwaltskosten der Abmahnung aus einem Streitwert von 100.000,00 Euro, mithin 1.973,90 Euro.

Forderungen nicht ungeprüft erfüllen

Diesen Forderungen sollten nicht ungeprüft nachgekommen werden. Nicht selten besteht in solchen Fällen überhaupt kein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung oder gar Kostenerstattung. Im vorliegenden Fall dürfte nach meiner Meinung insbesondere der Kostenerstattungsanspruch zumindest deutlich überhöht sein.

Kopf in den Sand ist nicht die Lösung

Es wäre jedoch genau die falsche Taktik, die Abmahnung komplett zu ignorieren. Im schlimmsten Fall beantragt die Kanzlei Lubberger Lehment eine einstweilige Verfügung und erhebt Klage hinsichtlich der Kosten. Bei dem immensen Streitwert eine kostenintensive Angelegenheit.

Eine frühzeitige Einzelfallprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in solchen Fällen immer ratsam.

Haben auch Sie ein Schreiben der Kanzlei Lubberger Lehment für die Paul Valentine GmbH erhalten? Ich helfe Ihnen gerne zu beurteilen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt und wenn ja, ob die geltend gemachten Beträge der Höhe nach berechtigt sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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