Abmahnung der Kanzlei Marlon Schröder & Thomas Bender für Peter Schroedter

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Marlon Schröder & Thomas Bender Rechtsanwälte vor. Die Abmahnung wird auf das Wettbewerbsrecht gestützt und für Peter R. Schroedter – Onlinehandel aus Rüsselsheim ausgesprochen.

Handeln als gewerblicher eBay-Verkäufer 

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf eBay als Privatverkäufer Angebote eingestellt zu haben, obwohl er in Wirklichkeit in einem gewerblichen Umfang handeln würde. Unser Mandant hat mit Software-Artikeln gehandelt. 

Wann liegt geschäftliches Handeln vor?

Nach der Rechtsauffassung der Kanzlei Marion Schröder & Thomas Bender liegt ein Handeln als Unternehmer vor, wenn man eine auf Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung ausübt, die darauf ausgerichtet ist, Waren gegen Entgelt zu vertreiben. Selbstständig sei die Tätigkeit, wenn man diese in eigener Verantwortung betreibe. 

Bewertungsanzahl als Indiz

Die Rechtsprechung hat inzwischen einige Merkmale entwickelt, wann man auf eBay in einem gewerblichen Umfang handelt. Dies ist nicht deckungsgleich mit steuerrechtlichen Definitionen. Es kann also durchaus sein, dass ein Finanzamt die gewerbliche Tätigkeit verneinen würde, trotzdem aber ein gewerbliches Handeln im wettbewerbsrechtlichen Sinne vorliegt. Indiz für die Frage, ob gewerbliches Handeln vorliegt, kann die Anzahl der Verkaufsbewertungen sein, die man bei eBay erhalten hat. 

Verkauf von Neuware ebenfalls als Anzeichen für gewerbliches Handeln

Zudem kann eine Rolle spielen, ob man Neuware verkauft und ob die verkauften Artikel gleichartig sind. Letztlich kommt es aber stets auf den Einzelfall an. 

Informationspflichten für eBay-Verkäufer

Wir prüfen für Sie gerne, ob wirklich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Liegt ein solches vor, ergeben sich einige Pflichten für den eBay-Verkäufer. So muss er insbesondere ein Widerrufsrecht anbieten und zudem darf er auch nicht die Gewährleistungsrechte ausschließen. Ihn treffen zudem noch weitere Informationspflichten. 

Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung?

Eine Abmahnung kann unzulässig sein, wenn sie rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn eine große Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde, die in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Abmahnenden stehen.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Man sollte auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Wir prüfen die vorgefertigte Unterlassungserklärung und formulieren ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die Gegenseite Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagen kann. Dies kann nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. 

Muss ich die Anwaltskosten zahlen?

Die Kanzlei Marion Schröder & Thomas Bender fordern zudem die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 Euro. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen grundsätzlich auch Abmahnkosten erstattet werden. Dies prüfen wir für Sie. Es muss zudem geprüft werden, ob die geforderten Abmahnkosten angemessen sind. Ggf. kann eine Zurückweisung der geforderten Anwaltskosten sinnvoll sein.

Schnelle Soforthilfe – bundesweit

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte bieten eine bundesweite Hilfe für Abgemahnte an. Wir vertreten Sie außergerichtlich zu fairen Festpreisen. Eine erste telefonische Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Wir haben die Erfahrung aus vielen tausend Abmahnung, helfen schnell, unkompliziert und transparent.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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