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Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Rasch wegen Lana Del Rey – Ultraviolence im Auftrag der Universal Music GmbH

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Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Rasch wegen Lana Del Rey – Ultraviolence im Auftrag der Universal Music GmbH

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag des Rechteinhabers Universal Music GmbH Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, das Musikwerk Lana Del Rey – Ultraviolence unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben.

Was gibt es in im Zusammenhang mit der Abmahnung von Rasch wegen Lana Del Rey – Ultraviolence zu beachten?

Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, sich ausgiebig über die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren. Wer sich gegen die Abmahnung wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Eine kostenintensive Klage ist vorerst ausgeschlossen. Innerhalb der Abmahnung geht es darum, sich mit der Gegenseite zu einigen. Um diese Einigung herbeizuführen, muss jedoch nicht vorbehaltlos und ungeprüft der Anspruch der Kanzlei Rasch erfüllt werden. Die Gegenseite fordern in der Abmahnung Schadenersatz, Anwaltskosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nicht immer jedoch muss der Abgemahnte dieser Forderung nachkommen. Es muss erst einmal geprüft werden, unter welchen Bedingungen die angebliche Rechtsverletzung stattgefunden hat. Hiernach kann der eigene Anwalt entscheiden, ob die Ansprüche nicht zumindest in Anteilen zurückgewiesen werden können. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Verteidigung gegen eine Abmahnung gute Chancen hat, gerade dann, wenn ein in der Materie kundiger Anwalt die Angelegenheit übernimmt.

Ziel hierbei ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasst Unterlassungserklärung abgibt. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Betroffene im Falle einer Abmahnung und konnte in der Regel gute Ergebnisse herbeiführen.

Was ist nach dem Erhalt der Abmahnung von Rasch für Lana Del Rey – Ultraviolence zu tun?

Grundlegend sollten sich die Betroffenen informieren lassen und die Abmahnung mit ihrer Forderung kritisch durch einen Anwalt prüfen lassen. Hierbei müssen die Umstände der Abmahnung näher berücksichtigt werden und Gegenargumente herausgearbeitet und angebracht werden. Sicherlich besteht immer die Möglichkeit, sich grundlegend im Internet zu der Abmahnung und möglichen Verteidigungsoptionen zu informieren, der dort weitverbreitete Rat, die Geldforderung pauschal zurückzuweisen und lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ist nicht für jeden die optimale Lösung. Abgesehen davon werden bei dieser Vorgehensweise weitere Zahlungsaufforderungen oder im Extremfall sogar eine Klage folgen.

Wenn Sie mit einer Rasch Abmahnung wegen Lana Del Rey – Ultraviolence konfrontiert werden, dann wenden Sie sich gerne an uns.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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