Abmahnung der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) für KVR Handelsgesellschaft mbH, GF Frank Drescher

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei U+C, die bislang in Bezug auf Abmahnungen von pornografischen Filmen aufgefallen ist, mahnt nun auch im Wettbewerbsrecht ab.

Auftraggeber ist die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer Herr Frank Drescher ist. Die Kanzlei rügt fehlerhafte AGBs, bzw. fehlerhafte Pflichtangaben. Wir können nur davor warnen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar und ist viel zu weit gefasst. Gleichwohl sollte die Abmahnung auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Hinweis, dass es sich um eine Massenabmahnung handeln könnte, ist trügerisch. Die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit bezieht sich grundsätzlich nur auf den Kostenerstattungsanspruch und nicht auf einen etwaigen Unterlassungsanspruch. Das bedeutet, dass man den Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit nur bei einer Kostenklage einwenden kann, nicht jedoch, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Mit einer einstweiligen Verfügung wird einem untersagt, die gerügten Fehler erneut zu begehen. Geschieht dies, kann ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro verhängt werden. Daher sollte man es hierauf nicht ankommen lassen. Ein Weg, um dies zu verhindern, kann die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung sein. Dabei wird die Unterlassungserklärung so umformuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Ferner ist sie nicht so weit gefasst, wie ursprünglich gefordert. Der Kostenforderung kann man in der Tat mit dem Rechtsmissbrauchseinwand entgegentreten. Dies muss jedoch genau geprüft werden, da die Schwelle zur Rechtsmissbräuchlichkeit nach der Rechtsprechung sehr hoch ist. Es ist also ein professionelles Vorgehen erforderlich.

Unsere Kanzlei vertritt Internethändler aus ganz Deutschland. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei U+C erhalten haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Die Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die einen eBay-Shop betreffen, übernehmen wir zu einem Festpreis in Höhe von 199 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer. Sie können uns jederzeit unter 0221-789 529 80 erreichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema