Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal für HSV Fußball AG wegen der Marke „HSV“ auf etsy.com

  • 2 Minuten Lesezeit

Im vorliegenden Fall wurde unsere Mandantschaft durch die Kanzlei von Appen | Jens Legal wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht der HSV Fußball AG abgemahnt. Die HSV Fußball AG ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „HSV“, die beim Deutschen Marken- und Patentamt unter der Nummer 30613597 registriert ist.

Unserer Mandantschaft wurde in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, auf der Internetplattform etsy.com unter Verwendung der Marke „HSV“ Strick-/Häkelartikel zum Verkauf anzubieten. Dabei erfolgte die Nennung der Marke „HSV“ weder in der Artikelbeschreibung noch im Angebotstext, sondern als Schlagwort bzw. Suchwort unterhalb des eigentlichen Etsy-Angebotes. Durch die unerlaubte Nutzung der Marke „HSV“ im geschäftlichen Verkehr soll unsere Mandantschaft die Markenrechte der HSV Fußball AG verletzt haben.

Die Kanzlei von Appen | Jens Legal forderte in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der entstandenen Kosten.

Konkret wurde Folgendes gefordert:

  • Die Abgabe einer Unterlassungserklärung dahingehend, dass sich unsere Mandantschaft verpflichtet, es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung der HSV Fußball AG im geschäftlichen Verkehr die Wortmarke „HSV“ zu verwenden;
  • Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen zu erteilen;
  • Ersatz des Schadens, der durch die Markenverletzung entstanden ist und noch entstehen wird;
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 €.

Sofern auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und die häufig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterschreiben.

Die einer Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel zum Vorteil des Abmahners formuliert. Zudem kommt es immer wieder vor, dass vorformulierte Unterlassungserklärungen zu weit gefasst sind, diese also auch Unterlassungsverpflichtungen über Handlungen beinhalten, die der Abgemahnte gar nicht begangen hat. Außerdem beinhalten vorformulierte Unterlassungserklärungen in der Regel auch eine Verpflichtung über die Abmahnkostenerstattung. Außerdem kann eine Unterlassungserklärung u. U. (lebens-)lange Bindungswirkung entfalten.

Allerdings sind die in einer Abmahnung gesetzten Fristen immer ernst zu nehmen. Insbesondere die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung muss beachtet werden. Erfolgt auf eine Abmahnung keine fristgerechte Reaktion, besteht das Risiko, dass der Abmahner den gerichtlichen Weg beschreitet.

Um das richtige Vorgehen zu ermitteln, wenden Sie sich daher so zeitnah wie möglich nach Erhalt einer Abmahnung an einen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt. Mit diesem ist dann die richtige Verteidigungsstrategie, die bspw. in der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung bestehen kann, zu entwickeln.

Für die Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung stehen wir, die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS), Ihnen gern Seite. Wir vertreten bundesweit gegen vermeintliche Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten werden wir die für Sie optimale Verteidigungsstrategie entwickeln und für Sie umsetzen. Sprechen Sie uns gern an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema