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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films U-Bahn - Nächster Halt: Terror!

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films U-Bahn – Nächster Halt: Terror! Im Auftrag der Tiberius Film GmbH

Die Waldorf Frommer Anwälte mahnen im Auftrag der Tiberius Film GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film U-Bahn – Nächster Halt: Terror! ab.

Was fordern die Abmahner von den Betroffenen?

Wie bei einer Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer zu erwarten, werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 815,00 aufgefordert. Hintergrund ist der Vorwurf der illegalen Verbreitung des genannten Filmwerkes über Ihren Internetanschluss in Internettauschbörsen.

Abmahnschreiben sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden

Für den abgemahnten Anschlussinhaber als Empfänger einer solchen Abmahnung lohnt es sich, den Inhalt dieses Schreibens genau zu prüfen. Mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangenen drei Entscheidungen des obersten deutschen Zivilgerichts zum Thema Abmahnungen (Sommer unseres Lebens – BGH I Z 68/08, Morpheus – BGH I Z 74/12 und ganz aktuell Bearshare - BGH I Z 169/12) stehen den abgemahnten Anschlussinhaber wirksame Argumente zur Verteidigung gegen ein solches Abmahnschreiben zur Verfügung. Insbesondere wenn der Anschluss durch mehrere Hausbewohner genutzt wird, dürfte es bei einer sachgerechten Verteidigung für die abmahnenden Rechtsanwälte schwierig werden, die Geldforderung in der gewünschten Höhe durchzusetzen.

Vorsicht vor der beigefügten Unterlassungserklärung

Keinesfalls sollte die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unkritisch übernommen und zurückgeschickt werden, denn an den Inhalt einer solchen Unterlassungserklärung ist der Schuldner ein Leben lang gebunden. Haben Sie Fragen zu einem solchen Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Verbreitens des Films U-Bahn – Nächster Halt: Terror!, zu dem Inhalt einer Unterlassungserklärung oder zur Höhe des Vergleichsbetrages den Sie aufgefordert wurden zu zahlen?

Was sollten betroffene Anschlussinhaber tun?

Um nicht in die Gefahr einer einstweiligen Verfügung zu laufen ist es erwägenswert, fristgerecht eine Unterlassungserklärung für den Film U-Bahn – Nächster Halt: Terror! abzugeben. Diese muss sich wesentlich von der unterscheiden, die die Kanzlei Waldorf in der Abmahnung mitgeschickt hat. Danach muss man sich überlegen, wie die tatsächliche Vermutung der o.g. „Sommer unseres Lebens“ Rechtsprechung widerlegt werden kann. Hier können die o.g. Kinotickets aber beispielsweise kaum helfen. Schließlich muss man nicht zu Hause sein, um einen Download zu tätigen, andererseits würde ein zeitgleiches Besuchen einer Kinovorstellung, während Dritte zuhause Zugriff auf den Internetanschluss haben, schon deutlich für die Täterschaft eines Dritten sprechen.

Niemandem ist zu empfehlen, die Zahlung von 815 EUR (zum Beispiel für U-Bahn – Nächster Halt: Terror!) kopflos zu leisten. Auch wenn die Verteidigungsstrategie nicht sogleich auf der Hand liegt: Ein erfahrener Anwalt weiß vorhandene Argumente gut auszubauen und bestehende Risiken realistisch einzuschätzen. Rufen Sie die Kanzlei Dr. Wachs an, ein erstes Gespräch zu den Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen ist kostenlos.


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